(01.Apr 16) Ergebnis Bürgerbegehren - kein 1. Aprilscherz

Eigenartig, die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur A52 erfuhren das Ergebnis der gesamten Aktion nicht in einem Schreiben von der Stadtverwaltung, sondern durch die Presse, siehe 1. April Lokalausgabe der WAZ  - das zur Informationspolitik der Gladbecker Verwaltung.

Das mit 4848 gültigen Stimmen (5468 gesammelt, 3560 erforderlich) erfolgreiche Bürgerbegehren gegen die A52 kommt nun in der bevorstehenden Ratssitzung am 04. Mai 2016 zur Entscheidung. Wenn der Stadtrat das Bürgerbegehren nicht übernimmt, käme es wieder zu einem Bürgerentscheid, so wie 2012. Offenbar hat die Verwaltung bei einer Anwaltskanzlei aus Münster ein Rechtsgutachten beauftragt, um das aktuelle Bürgerbegehren gegen die A52 als unzulässig zu erklären und es so abzuweisen. Im Falle der Ablehnung des Begehrens wegen Unzulässigkeit sieht das Gesetz als einzige Möglichkeit der Gegenwehr die Klage der Initiatoren zum Verwaltungsgericht vor.
Sachlich sind wir mit guten Gründen und nach gründlicher, rechtlicher Beratung anderer Auffassung als die Stadt. Wir sind überzeugt: Unser Begehren ist zulässig und nach wie vor ausschlaggebend wichtig für die Verhinderung der A52 auf Gladbecker Stadtgebiet. Klar, dass das Rathaus jede Möglichkeit nutzen wird, um den Widerstand engagierter Bürger gegen die nicht erforderliche Autobahn und das suboptimale Vorgehen der Gladbecker Politik zu stoppen.