(10.Juni.16) Klage zur Durchsetzung eines Bürgerentscheids gegen die A52

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben gegen die Mitwirkung der Stadt Gladbeck am Bau der A52 Klage eingereicht. Alles weitere dazu entnehmen Sie bitte der Presserklärung "Bürgerforum: Klage zur Durchsetzung eines Bürgerentscheids gegen die A52". Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

In enger Absprache mit dem Bürgerforum haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die A52, die Herren Matthias Raith, Dr. Wolfgang Schneider und Burchard Strunz, soeben vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Gladbeck eingereicht.

Das bei der Stadt am 10.03.2016 mit mehr als 5.000 Unterschriften eingereichte Bürgerbegehren zielt ab auf die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 26.11.2015, mit dem der Rat die A52 begrüßt und den Bürgermeister ermächtigt hat, eine Vereinbarung mit Land und Bund zur Planung und Bau der Autobahn durch Gladbeck abzuschließen. Ungeachtet der breiten Unterstützung der Initiative hat der Stadtrat, gestützt auf ein von der Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten, das Begehren in seiner Sitzung vom 02.05.2016 als unzulässig zurückgewiesen und damit die Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Klage.

Nach gründlicher Prüfung und eingehender rechtlicher Beratung sehen die Kläger als Vertretungsberechtigte des Begehrens gute Aussichten für den jetzt bevorstehenden Rechtsstreit. Sie sind mit guten Gründen der Auffassung, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und ein Bürgerentscheid stattzufinden hat. Die Zurückweisung des Begehrens sei, so erläutert Matthias Raith als Sprecher der drei Initiatoren, vielmehr Teil einer politischen Kampagne, mit der die A52 ohne Rücksicht auf die Bürger durchgeprügelt werden solle. Nachdem den Autobahnbefürwortern schon im Ratsbürgerentscheid von 2012 eine sehr deutliche Abfuhr erteilt worden sei, versuche das Rathaus jetzt mit allen Mitteln, eine zweite Volksabstimmung zur A52 zu verhindern. Man wisse im Rathaus sehr genau: Ein erneuter Bürgerentscheid wird ähnlich wie 2012 mit einem Verbot der aktiven Mitwirkung der Stadt an der A52 enden.

Grundlage des angefochtenen Ratsbeschlusses seien nicht stichhaltige Behauptungen des Bürgermeisters gewesen. Anders als er es gegenüber Rat und Öffentlichkeit vorgetragen habe, sei das im Herbst 2015 angeblich erreichte, angeblich neue Angebot des Bundes mit der im Bürgerentscheid eindeutig abgelehnten Bausituation von 2012 identisch. Die gravierenden Nachteile für Gladbeck bestünden in verschärfter Form fort. Die angeblichen Ergebnisse der Verhandlungen mit dem für den Bau verantwortlichen Bund seien im Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht wiederzufinden. Im Gegenteil: Die darin dargestellten, verbindlichen Planungs- und Finanzierungsabsichten (offene Verkehrsführung, nur zwei kurze Tunnel von zusammen 380 m Länge) brächten für Gladbeck wesentliche Verschlechterungen.

„Wir sind es den mehr als 5.000 Unterstützern des von uns gestarteten Begehrens schuldig, dass wir nicht schon beim ersten Widerstand gegen die im Interesse der Stadt bitter notwendige Initiative die Flinte ins Korn werfen, sondern die uns gebotenen Möglichkeiten der direkten Demokratie konsequent ausschöpfen“ erklärt Matthias Raith.

Die Kläger seien sich, so Raith, sehr wohl bewusst, dass es mehr als zwei Jahre dauern könne, bis der Bürgerentscheid auf der Grundlage eines rechtskräftigen Urteils durchgeführt werden könne. Wenn die gewählten Politiker unverdrossen so weitermachten wir bisher, werde der Kampf für eine bessere Mobilität statt des Baus einer unnötigen und für Gladbeck überaus schädlichen Autobahn aber voraussichtlich ohnehin noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Gladbecker Bürger, die am härtesten von der A52 betroffen wären, müssten dabei mit einem Bürgerentscheid direkt mitbestimmen können. Das könne zu gegebener Zeit noch wichtiger sein als in der heute aktuellen Situation.