(15.Aug.16) Stellung zum Gutachten betreffend

Gegenstand der von Bewohnern der Brokamp-Siedlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Bezirksregierung und die Stadt Gladbeck erhobenen Klage ist ausschließlich die von der B224 ausgehende Lärmbelastung. Aufgrund der geltenden Rechtslage haben die Kläger die Luftschadstoffbelastung, die Gegenstand des von der Stadt veröffentlichten Gutachtens ist, ausdrücklich nicht zur Grundlage des Prozesses gemacht. Folgerichtig gehen die Klageerwiderungen beider Beklagten richtigerweise mit keinem Wort auf die NOx- und Feinstaubimmissionen ein. Dabei räumen beide Beklagte ein, dass die Lärmbelastung, anders als es der Sprecher der Stadt Gladbeck gegenüber der Presse darzustellen versucht, keineswegs unproblematisch ist. Sie gehen übereinstimmend von einem Anspruch der Kläger auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die zum Schutz vor Lärm verlangten verkehrslenkenden Maßnahmen aus.

Das Gutachten ist für die Entscheidung des Rechtsstreits, in dessen Vordergrund die Einführung von Tempo 50 auf der Gladbecker Ortsdurchfahrt und ein nächtliches Fahrverbot für Lkws stehen, bedeutungslos. Wir können die Veröffentlichung, verbunden mit der Behauptung, man trete damit erfolgversprechend der Lärmschutz-Klage entgegen, nur als teure Nebelkerze bewerten.

Das Gutachten selbst kommt mit teilweise recht eigenartigen Faktengrundlagen, Denk- und Berechnungsansätzen zu erstaunlichen Ergebnissen, die man eigentlich so nicht stehen lassen kann. Wir verzichten aber auf jegliche Kommentierung. Denn die Ausführungen sind für den Schutz vor Lärm, den die Kläger und viele Gladbecker mit ihnen einfordern, wertlos.

An den Kosten des Rechtsstreits haben sich zahlreiche Gladbecker Bürger beteiligt. Das Bürgerforum Gladbeck hat die Erhebung der Klage organisiert.

S.a. WAZ "Bügerforum: 'Gutachten ist teure Nebelkerze'" als Reaktiom auf  WAZ "Klage zur B 224 - Gutachter sieht keine erhöhte Belastung"