(30.Juli 20) A52-Einwendungen
Bis zum 04.08.2020 können noch Einwendungen gegen das A52/A2 Autobahnkreuz gemacht werden.
Zur Formulierungs-Unterstützung Ihrer Einwendung finden Sie hier Textbausteine, die wer mag Teile davon nutzen kann.
Schreiben Sie an die: Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 41143 Münster
mit dem Betreff:
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A52) zwischen AK Essen-N (B 224) – AD Essen/Gladbeck, Teil 02, AD Essen/Gladbeck von Bau-km 0 + 000,000 bis Bau-km 1 + 405,547 - öffentliche Auslegung Deckblatt 1
(Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der B224 zur A52)
Das Bürgerforum bietet, bei Bedarf, induviduelle Hilfe, Anfragen bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!