(01.Aug.24) zur B224/A52
Der Ausbau der A52 wird nicht in naher Zukunft erfolgen, s. WAZ "A52-Ausbau nicht mehr in diesem Jahrzehnt" und in unserem Dokumenten-Archiv. Das Bürgerforum bleibt trotzdem soweit wie möglich aktiv, z.B. bei 37°-NordOst, kämpft für der Erhalt der Halden an der Steinstraße sowie für ein besseres Stadtklima. Treffen finden meist am 2. Montag im Maxus statt.
(29.Nov.23) A52: Erörterungstermine Anfang Dezember
Die Erörterung der Einwände, welche die Bürger und Institutionen gegen den Bau der A52 im Planfeststellungsverfahren erhoben haben, finden in den ersten Dezemberwoche statt (Was ist ein Erörterungstermin?).
Diese Erörterung betrifft nur Einwände gegen den A52 Abschnitt, der außerhalb von Gladbeck liegt. Dieser Abschnitt beginnt an der Gladbecker Stadtgrenze zu Bottrop und umfasst nur das geplante A52- Autobahnstück auf Bottroper Stadtgebiet bis zum Autobahnkreuz mit der A42 in Essen.
Der Gladbecker Abschnitt mit dem riesigen Autobahnkreuz wird nicht erörtert. Für diesen Abschnitt werden derzeit noch die Pläne geändert und müssen danach voraussichtlich erneut öffentlich ausgelegt werden. Der angeblich zu bauende Tunnel ist erst recht nicht Gegenstand der Erörterung, denn dafür gibt es bis heute noch immer keine belastbaren Pläne, die vom Bundesministerium genehmigt wären. Es wurden jedoch auch gegen den Bottroper Abschnitt ausgesprochen viele Einwendungen aus Gladbeck erhoben. Die Mehrzahl der Einwendungen wurden bereits vor fast 15 Jahren zu Anfang des Jahres 2009 erhoben (kurz vorher hatte das so genannte Planfesstellungsverfahren begonnen), etliche aber auch später. Trotzdem werden –nach gut begründeter Meinung des Vorsitzenden rechtswidrig– die in Gladbeck wohnenden Einwender nicht persönlich über die Erörterungstermine informiert und nicht zu ihnen geladen.
Termine sind in der pdf "Erörterungstermine A52-Bau" oder im GLA Amtsblatt, Bezirksregierung,
Daraus gehen alle Termine und der Ort, an dem die Erörterung statt findet, hervor.
Das persönliche Erscheinen der Einwender zur Erörterung ist nicht Pflicht. Wir gehen davon aus, dass den Gladbecker Einwendern gegen den A52- Bau in Bottrop der Einlass zur Erörterung an den sie betreffenden Tagen gewährt wird. Sicher ist das jedoch nicht. Wer dort nicht eingelassen werden sollte, den bitten wir darum, uns darüber zu informieren: Tel. 02043 319277 (mit AB) oder Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Info siehe "Kurzprotokoll zu Erörterungtemin A52" und WDR-Lokalzeit Ruhr "Erörterungstermine A52-Bau BOT"
(25.Nov.23) Was passiert mit der Gladbecker Bergehalden
In Gladbeck sind mehrer Bergehalden. Eine der ersten GLA Halden ist die Moltkehalde I und II der Zeche Graf Moltke, gelegen beim Festplatz links und rechts der Steinstraße . Deshalb wird sie auch "Halde an der Steinstraße" bzw. seit neustem kurz "Steinhalde" genannt. Nicht zu verwechseln mit der in Brauk liegenden Moltkehalde III / IV den "Brauker Alpen". In der großen Steinhalde ist noch ein alter Krankenhausbunker verborgen und deshalb auch mit einem Zaun abgesperrt. Durch die Absperrung konnte sich in den letzten Jahrzehnten ungestört ein wilder Wald entwickeln.
Wieso soll die Steinhalde weg?
- Lager/Bau-Platz für den B24-A52 Umbau
- Erschließung eines Gewerbe Mischgebiets
- Übernahme der Altlasten von Thyssen-Krupp für 1€
- Entfernen der Grünschneise nahe Stadtmitte
- Festwiese wird als Veranstaltungsort und als Kernstadtnaher Parkplatz überflüssig
Zu den andern Halden:
Die Schwelbrand-Sanierung der RAG eigenen Graf Moltke Halde hat ungünstige Auswirkungen auf den B224-A52 Umbau.
Durch die Genehmigung und Bau des Windkraftrads der GLA-Wind Gmbh in Essen Iqony/STEAG auf der Moltkehalde sind Gladbeck mehrere Milionen € für die Haltenentwicklung im Rahmen der Internationale Gartenausstellung (IGA 2027) verloren gegengen. Gladbeck hat "bezüglich der Halden ein anderer Weg geplant", und die Grünen wollen sparen.
(26.Nov.23) Betrifft Haushaltssperre des Bunds den A52-Bau?
Hier eine interessante Erklärung des 60+ Mrd. € Urteils von letzter Woche von CORREKTIV.
Das hat Auswirkungen. Es gibt jetzt eine allgemeine Haushaltssperre für alle Ministerien.
Die Sperre betrifft sicherlich auch den Umbau der B224 zur A52 und die Steinhalde. Die Sparmaßnahmen könnten schon den 1. Bauabschitt E-BOT mit dem AB-Kreuz betreffen. Und ob dann noch Geld für den angedachten kleinen Tunnel übrig sein ist mehr als fraglich. Damit sind kostenintensiven Vorbereitungsmaßnahmen (37° Nordost, Sanierungs-Wettbewerb, Steinhalde, u.a. ) der Stadt Gladbeck rausgeworfene Millionen.
(14.Nov.23) Infoveranstaltungen zu Abschitt BOT A52-Bau
am 14.11 macht die Autobahn GmbH eine Infoveranstaltung in Bottrop:
radioemscherlippe.de/artikel/planungen-fuer-den-a52-ausbau-bei-uns-kommen-voran
waz.de/staedte/bottrop/ausbau-der-a-52-in-bottrop-infoveranstaltung-im-november
autobahn.de/die-autobahn/aktuelles/detail/a52-neubau-erreicht-wichtigen-meilenstein-infoveranstaltung-in-bottrop
Für den Gladbecker Abschnitt soll es eine separate Veranstaltung geben.
Der Besuch der Bottroper Veranstaltung ist vielleicht lohnenswert, um zu sehen, ob sich die Pläne verändert haben, was eine neue Planoffenlage rechtfertigen würde.
autobahn.de/neubau-zwischen-kreuz-essen-nord-und-gelsenkirchen-buer-west/projektatlas:
Was passiert aktuell in dem Projekt „A52 verbindet“? Hier finden Sie die neusten Informationen, Veranstaltungen und Termine.
Bürgerinformation für den Bottroper Abschnitt zum anstehenden Erörterungstermin
Wann?
14.11.2023, 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Wo?
Lohnhalle Arenberg Fortsetzung
Im Blankenfeld 6-8
46238 Bottrop
Es handelt sich nicht um den eigentlichen Erörterungstermin, sondern um ein zusätzliches Angebot, um sich noch einmal auf den aktuellen Stand zu bringen!
Erörterungstermin zum Bottroper Abschnitt
Wann?
04.12.23 bis 08.12.23 (Details entsprechend der Tagesordnung)
Wo?
Story Eventhouse
Ruhrölstraße 3
46240 Bottrop
Wichtig: Dieser Termin ist nicht öffentlich (siehe FAQ)!
Die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster lädt alle Personen ein, die im Laufe des Verfahrens eine Einwendung eingebracht haben. Eigentumsbetroffene werden persönlich angeschrieben. Für alle anderen Einwender und Einwenderinnen wird es - auf Grund der hohen Zahl der Einwendungen - eine öffentliche Bekanntmachung geben.
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