(20.Apr.22) Vorträge Heilig Kreuz
Das Bürgerforum hat sich ganz wesentlich auch mit der Hl.-Kreuz-Kirche beschäftigt. Architektur und identitätsstiftende Bedeutung für den Stadtteil standen dabei im Vordergrund. Nun hält der frühere Pfarrer R.-E. Brachthäuser am 17.5. einen Vortrag zu Johannes van Acken, dem Spiritus Rektor des Architekten der Hl. Kreuz Kirche und Frau Dr. M. Klauser hält 14 Tage später am 31.5. einen Vortrag zu den Ideen des J. v. Acken zum Kirchenbau, auch am Beispiel der Hl.-Kreuz-Kirche, die Otto Müller- Jena entworfen hat.
Textauszug des VHS Flyers:
"Heilig Kreuz in Gladbeck-Butendorf und Herz Jesu in Gladbeck-Zweckel wurden Anfang des 20. Jh. als dringend notwendige Filialkirchen der um 1910 zahlenmäßig stark gewachsenen Pfarrei St. Lamberti errichtet." [....] "Der Vortrag widmet sich den besonderen Raumkonzepten beider Kirchen zur Einbeziehung der versammelten Gemeinde in die Messliturgie, was seinerzeit noch nicht selbstverständlich war. Tatsächlich wurde dies erst mit dem 2. Vatikanischen Konzil von 1962 - 1965 weltweit verbindlich."
Di,17.5.22 19:00, Haus der VHS, Friedrichstr.55, Beamer Vortrag u. Diskussion: Raph-Eberhard Brachthäuser: "Johannes van Acken, in Bild und Film"
Di,31.5.22 19:00, Haus der VHS, Friedrichstr.55, Vortrag u. Diskussion: Dr. Manuela Klauser: "Johannes van Acken, seine Ideen zum Kirchenbau"
(14.Feb.22) Presse-Falschmeldung Windrad-Termin
In der Ausgabe des Stadtspiegels vom letzten Samstag (12.2.22 S.3) wurde unter dem Titel "Ortsbesichtigung ist öffentlich" behauptet, dass am Mittwoch, 16.02.22 ein öffentlicher Gerichtstermin an der Rossheidestraße und dann an der Welheimer Str. stattfindet und die "Windrad-Gegner" auf viele Teilnehmer "an der Beweiserhebung" hoffen würden (WAZ, Neue GLA Zeitung). Diese Behauptung war falsch!
Richtig ist, dass es kein Teilnahmerecht an diesen Terminen gibt, es handelt sich nicht um öffentliche Termine! Die Ortstermine finden ausschließlich auf und in den Privatgeländen und -wohnungen derjenigen betroffenen Anwohner statt, die gerichtlich gegen das Windrad vorgehen. Nur der Richter und Vertreter der Kläger und der Beklagten haben dort Zugang. Das Gericht will sich in den Ortsterminen einen direkten Eindruck von der Betroffenheit der Kläger durch das Windrad verschaffen.
Wir sollten die Kläger und den Richter nicht durch große auftauchende Menschenmenge verunsichern. Das würde nur Unruhe zu stiften und käme dem positiven Fortgang des Gerichtsverfahrens sicher nicht zu Gute. Es würde uns eher nützen, wenn das Gericht Gelegenheit bekommt, sich ungestört ein Urteil zu bilden, denn die Gegebenheiten nahe dem Windrad sprechen für sich.
Entgegen dem in den Medien geweckten Anschein, beruhen diese Artikel NICHT auf einer Pressemitteilung des Bürgerforums-Gladbeck.
(09.Feb.22) Das Windkraftwerk braucht offenbar Werbung (Pressemitteilung)
Mit großer Pressegeste hat die Gladbeck-Wind GmbH letzte Woche bekannt gegeben, dass ihr Windkraftwerk auf der Mottbruchhalde in Betrieb gegangen ist. Wenn die Energieerzeugung gestartet ist, dann fragt sich das Bürgerforum warum sich dort seitdem nichts mehr dreht. Statt der geschönten Selbstdarstellung wären zutreffende Angaben besser gewesen.
Mit der Aussage, dass „Gladbeck-Wind“ eine Gladbecker Firma wäre, wiederholt der Projektleiter eine seit Jahren aufgestellte Behauptung. Richtig ist, dass diese GmbH beim Amtsgericht in Gelsenkirchen eingetragen ist. Die Firmenadresse liegt schon seit Mitte 2019 nicht mehr in Gladbeck, sondern lautet „Rüttenscheider Straße 1-3, 45128 Essen“ Wegen des Standortes des Windkraftwerkes auf der Mottbruchhalde wäre Gladbeck-Wind zwar trotzdem in Gladbeck steuerpflichtig, aber Steuern fallen regelmäßig bei Windkraftwerken erst nach vielen Jahren an. Die Anfangskosten der Anlagen sind stets sehr hoch und werden bei der Steuer in Abzug gebracht. Erfahrungen zeigen, dass in aller Regel im ersten Jahrzehnt keine Steuern aus dem Anlagenbetrieb gezahlt werden. Der Betreiber „Gladbeck-Wind GmbH“ besteht schon lange und hat auch während der letzten 10 Jahre keine Steuern gezahlt, denn er hat ausschließlich Verluste ausgewiesen. Siehe: northdata.de/Gladbeck-Wind+GmbH,+Essen/Amtsgericht+Gelsenkirchen+HRB+11475
Das Bürgerforum steht zum Ausbau der alternativen Energien. Aber nur weil der Ausbau von Windenergie ganz ohne Zweifel notwendig und gut ist, ist noch lange nicht jeder beliebige Standort für Windkraftwerke akzeptabel. An diesem Standort auf der Mottbruchhalde richtet das Windrad jedenfalls erheblichen Schaden in der Stadt an: Der geplante Bau eines Sportlerheims am Fuß des Haldengipfels ist wegen des Windrades bereits jetzt ausgeschlossen und die Umsetzung des vom Gladbecker Stadtrat beschlossenen Bebauungsplans für die Halde ist nicht mehr möglich. Der Regionalverband Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 die Mottbruchhalde nicht wie ursprünglich geplant zu einem zentralen Ort ausbauen. Die Bürger verlieren einen Erholungsort der Ruhe und werden statt dessen künftig von den Betriebsgeräuschen belästigt. Dass schon seit letztem Sommer der Betrieb sogar während der Nacht erlaubt ist hat der Betreiber bisher der Öffentlichkeit verschwiegen.
Das Bürgerforum hat sich immer für eine Nutzung der Halde durch die Bürger anstatt für Windenergie eingesetzt. Die Anwohner haben jahrzehntelang unter den Belastungen durch die Aufschüttung der Halde gelitten, dann müssten sie hinterher auch den Nutzen davon haben. Doch nun hat die Gladbeck-Wind das Landschaftsbauwerk okkupiert, obwohl diese Einzelanlage gar keinen nennenswerten Beitrag zur nationalen Energiewende leisten kann. Dazu bräuchte es vor allem große Mengen von Windenergieerzeugern Offshore und in Windparks sowie den großmaßstäblichen Ausbau der Photovoltaik.
Die Behauptung, dass das Windrad die Planungen der Internationalen Gartenausstellung 2027 nicht störend beeinflusst, wird immer wieder aufgestellt. Dass diese Behauptung falsch ist, hat sich bereits erwiesen! Es war in Planung, die Mottbruchhalde zu einem zentralen Bestandteil der IGA2027 zu machen und mit dieser Halde als Mittelpunkt noch Wittringen, die Moltkehalde, die Halden 22 und 19 und sogar die Tetraederhalde in Bottrop als großräumigen Bürgerpark zu erschließen. Es sollte für die Internationale Gartenausstellung ein zusammen hängendes Grüngebiet ausgebaut werden mit parkähnlicher Gestaltung und mit durchgehenden Wegeverbindungen, auch für den Radverkehr. In den ursprünglichen Plänen des RVR waren dafür über 15 Millionen € vorgesehen. Dabei hatte sich der RVR immer wieder vergewissert, dass er davon ausgehen konnte, dass die Mottbruchhalde kein Standort eines Windkraftwerkes würde. Als dann völlig überraschend klar wurde, dass doch eine Windenergieanlage gebaut wird, hat der RVR das Projekt endgültig gestrichen und durch ein Anderes ersetzt, das aber außerhalb von von Gladbeck liegt. So wurde eine Großchance für Gladbeck einem einzelnen, im Gesamtkonzept der Energiewende völlig bedeutungslosen Windkraftwerk geopfert. Ursache dieser rechtlich nach wie vor umstrittenen, rücksichtslosen Durchsetzung des Windradbaus, mit dem die Umsetzung aller demokratisch beschlossenen Pläne zur Nutzung der Halde verhindert wurde, kann nur ein grenzenloses Gewinnstreben der Bauherren gewesen sein. Profit vor Bürgerwohl! Das soll nun mit angeblichen Steuerzahlungen und dem vermeintlich wichtigen Beitrag zur Energiewende beschönigt werden. Das Bürgerforum bleibt bei seiner Kritik am Standort des Windkraftwerkes und hofft auf einen für Gladbeck positiven Ausgang der insgesamt noch laufenden acht Gerichtsverfahren.
Die Stadt versucht indes, aus anderen Fördertöpfen Geld für eine alternative Gestaltung der Halde zu bekommen. Auch wenn das gelingt, werden diese Gelder gewiss nicht den Umfang haben, wie es im Rahmen der IGA2027 ursprünglich vorgesehen war und bestimmt nicht für die angrenzenden Halden und Grüngebiete fließen. Das Bürgerforum wünscht der Stadt Gladbeck eine glückliche Hand beim Bemühen, die Mottbruchhalde rund um das Windkraftwerk aufzuhübschen. Ein paar Stiefmütterchen um die Anlage wären nicht schlecht……Dzum
(10.Jan.22) BUND Rechtsgutachten BWVP
BUND-Rechtsgutachten: Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – neue Bundesregierung muss Fernstraßenbau sofort stoppen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veröffentlichte am 7.10.21 ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Es zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig.
Mehr Informationen auf BUND Homepage
Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND (PDF)
Eine Zusammenfassung des Rechtsgutachten (PDF)
(10.Okt.17) Daten der Feinstaubmessgeräte
Eine Karte mit den aktuellen Gladbecker Feinstaub-/Lärm-Werten (Wert farbiges Sechseck u. 24Std), sowie die Tages/Wochen/Monat/Jahrs-Grafiken (madavi.de) der Sensordaten sind per Link in der Tabelle aufrufbar:
Um Überschreitungswerte interaktiv anzuzeigen: https://openmaps.online/noise/
Bem: Die Feuchte des dht22 Sensors driftet (um ~40%) ztw. gegen 100%, etwas besser bme280.
Lärm-Doku, etc. siehe: https://github.com/hbitter/DNMS , https://github.com/Franz4596/DNMS-FaH
Infos zur Luftqualität hier.
Die Messwerte können auch tageweise von archive.luftdaten.info bzw. madavi.de als csv runtergeladen werden.
Alternative Karten: Feinstaub(rexfue.de), Lärm(rexfue.de), OpenSenseMap.org
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