(21.Okt.16) Kommunalaufsichtsbeschwerde Aufhebung GLA Ratsbeschlüsse zur A52

Email an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster – Dezernat 31:

Kommunalaufsichtsbeschwerde zur Aufhebung Gladbecker Ratsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Planung der A52

Mit einiger Betroffenheit lesen wir die Veröffentlichungen der Gladbecker Ratsfraktion „Die Linke“ und die dazu mitgeteilten Materialien. Wir gestatten uns, diesbezüglich festzuhalten:

  • Zunächst hat ja schon die Staatsanwaltschaft Essen im Verfahren gegen Herrn Roland wegen des Verdachts der Untreue festgestellt, dass die zur Ratssitzung am 26.11.2015 vorgebrachte Behauptung des Beschuldigten, es gebe eine „endverhandelte“ Vereinbarung, wohl nicht den Tatsachen entsprochen habe.
  • Jetzt geht der NRW-Verkehrsminister eindeutig auf Distanz zu den Roland-Behauptungen. Angesichts der klaren Diktion der Linken-Erklärungen sparen wir uns Erläuterungen hierzu.
  • Selbst die Gladbecker WAZ, die sich mitunter harschen Reaktionen ausgesetzt sieht, wenn sie etwas schreibt, das dem Bürgermeister nicht gefällt, zitiert in ihrer Berichterstattung am 13.09.2016 die Verhaltensweise von Herrn Roland unkommentiert als „Täuschung“.
  • Die Akteneinsicht des Unterzeichners hat ergeben, dass das „Eckpunktepapier“, keineswegs 2015 mit dem Bund ausgehandelt worden, sondern schon Ende 2011 durch den zuständigen Mitarbeiter des Planungsamtes der Stadt Gladbeck erstellt worden ist. Der Autor äußert in einer bei den Akten befindlichen Zuschrift seine Verwunderung über die anderslautenden und dem Rat präsentierten Behauptungen des Bürgermeisters.
  • Die Stadtverwaltung hat laut WAZ vom 15.10.2016 das Fehlen der angeblichen Vereinbarung Stadt-Land-Bund nicht in Abrede gestellt, sondern lediglich zu einem Punkt der „Linken“-Vorwürfe erklärt, das Land habe Haushaltsmittel noch nicht bereitgestellt, weil das Projekt noch nicht anstehe.  Sie setzt sie sich damit in Widerspruch zur eigenen, wie folgt veröffentlichten Erklärung. „Es gebe eine feste, hundertprozentige schriftliche Zusage des Landes NRW zur Bereitstellung der ergänzenden Städtebauförderungsmittel, um den A52-Volltunnel zu finanzieren. Das Land habe hundertprozentig zugesagt, die ergänzenden Städtebauförderungsmittel bereitzustellen, um den A52-Volltunnel in Gladbeck zu finanzieren.“ 

Wir möchten nochmals verdeutlichen: Ihre Entscheidung betrifft eine außerordentlich wichtige, die gesamte Stadt Gladbeck Jahrzehnte lang bestimmenden Festlegung des Rates. Der die A52 „begrüßende“ Ratsbeschluss ist Grundlage für die Planung durch die zuständigen Landesbehörden.

Vorliegend geht es nicht um eine gelegentliche Unwahrheit, die im laufenden Geschäft von Politik und Verwaltung schon mal vorkommen kann. Herr Roland hat den Rat mit einer in vielerlei Hinsicht insgesamt unwahren Darstellung bewusst in die Irre geführt. Er hat seinen überraschenden Einsatz für die A52 auf einer breit angelegten Front von Unwahrheiten aufgebaut: Es gab keine Vereinbarung mit dem Bund, es gab keine vom Stand von 2011 abweichenden, technischen Festlegungen, es gab keine „endverhandelte“ Vereinbarung als Ergebnis irgendwelcher Sachverhandlungen. In Wahrheit haben Verhandlungen, die diesen Namen verdienen, nicht stattgefunden. Die von Herrn Roland gegenüber dem Rat als vermeintliches Druckmittel genutzte Behauptung, das Autobahnkreuz A52 /A2 werde in jedem Fall gebaut, entspricht ebenso nicht den Tatsachen. Das Planfeststellungsverfahren hierfür steckt nach massiven Einwendungen gegen den Antrag unter Missachtung der gesetzlich vorgesehenen Fristen fest.

Die Motive und Absichten des Gladbecker Hauptverwaltungsbeamten sind für Ihre Entscheidung nicht erheblich. Die Vorgehensweise von Herrn Roland diente indessen mindestens dazu, seine argumentationsfreie Abkehr von seinem bis dato völlig anderen, öffentlich bekundeten Standpunkt politisch zu verbrämen (vgl. Kooperationsvereinbarung SPD-Grüne vom 06.06.2014 und das Roland-Schreiben an die Ministerpräsidentin bzw. den Innenminister vom 08.08.2014).

Wir erlauben uns, nochmals darauf aufmerksam zu machen, dass die Kommunalverfassung ein zuverlässiges Zusammenwirken von hauptamtlichen Amtsträgern und ehrenamtlichen Entscheidern gebietet. Die Verpflichtung zum wahrheitsgemäßen Tatsachenvortrag ist von essentieller Bedeutung für die Entscheidung der ehrenamtlich besetzten Gremien und für das Funktionieren kommunaler Demokratie. Die Rechtsprechung, unter anderem auch das für Sie bzw. uns zuständige OVG NRW in Münster, hat dies immer wieder klar festgestellt und entsprechende, weitreichende Entscheidungen zur notwendigen Aufhebung von Ratsbeschlüssen getroffen.

Wir bitten Sie um eine möglichst zeitnahe Entscheidung über unsere Kommunalaufsichtsbeschwerde vom 22.03.2016.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Schreiben den maßgeblichen politischen Kräften in Gladbeck und der örtlichen Presse zur Kenntnis geben.

Weitere Informationen und Quellennachweise siehe in unserem Archiv bzw. bei unserem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.