(13.Jan.18) Pressemitteilung BF-GLA

Der Bau der A52 auf Gladbecker Stadtgebiet ist noch lange nicht beschlossen.
Zum Masterplan Fernverkehrsstraßen-Ausbau von NRW-Verkehrsminister Wüst

Termin: Do,18.01.18 16:00, Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses (öffentlich), Straßen.NRW gibt gibt einen Sachstandsbericht.

Es gehört zum festen Ritual, dass neue Verkehrsminister des Landes ein augenfälliges Bekenntnis zum Straßenverkehr und insbesondere zum Bau neuer Straßen abgeben. Nach einem Regierungswechsel wird das mit Seitenhieben auf die Vorgänger gewürzt und dem Versprechen, jetzt alles besser und schneller zu bauen. Der „Masterplan“ von Herrn Wüst erfüllt diese Erwartungen der Straßenlobby und damit seinen wahren Zweck in vollem Umfang. Einen echten Neuigkeitswert hat er nicht. Seit Jahrzehnten kündigen unsere (schnell wechselnden) Verkehrsminister an, dass insbesondere die A52 nördlich Essen jetzt bald gebaut werde, getan hat sich seither aber nichts. Die Gladbecker, die von den schlimmen Auswirkungen der A52 am ärgsten betroffen wären, sollten den Düsseldorfer Aufschlag auch diesmal nicht allzu ernst nehmen.

Über den Bau der A52 wird nicht durch Verkehrspläne und „Masterpläne“ entschieden, sondern durch erfolgreiche Planfeststellungsverfahren.

Und um diese Verfahren ist es, anders als es Herr Wüst glauben machen möchte, eher schlecht bestellt.

Das schon 2008 gestartete Planfeststellungsverfahren für den Bottroper Südabschnitt von Essen bis Stadtgrenze Gladbeck (von der Emscher zur Boye) steckt nach Einreichung tausender, mitunter intensiv begründeter Einwendungen von Anwohnern jetzt seit fast 10 Jahren fest. Entgegen allen behördlichen Versprechungen wurde ein Erörterungstermin zur Klärung der Einwendungen bislang noch nicht einmal anberaumt. Mit jedem Monat verlieren alle Vorarbeiten an Wert. Sie stammen zum Teil noch aus dem vergangenen Jahrhundert und missachten neuere Gesetzes zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Auch auf die Auslegung der Planunterlagen für den zweiten Abschnitt, das Kreuz A52 / A2, im Frühjahr 2015 hagelte es tausende von Einwendungen. Unter deutlicher Verletzung der Dreimonatsfrist, die der Gesetzgeber zwingend vorgegeben hat, ist die notwendige Erörterung auch hier bis heute völlig unverständlicher Weise unterblieben. Beeindruckend ist übrigens die dazu eingereichte, offizielle Stellungnahme der Stadt Gladbeck, die auf mehr als 100 Seiten schlüssig belegt, dass der Planantrag keine Grundlage für die die Erlangung eines Baurechts sein kann.

Einen Planfeststellungsantrag für den dritten Abschnitt, die Querung der Gladbecker Innenstadt vom Kreuz bis zur bestehenden A52 im Norden (Abschlussstelle GE-Buer-West), gibt es trotz aller Ankündigungen noch immer nicht. Die planerischen und finanziellen Grundlagen sind unklar. Der für die Autobahn verantwortliche Bund will keinen Tunnel bauen und finanzieren. Das Land tut so, als könne es den Tunnel dennoch planen, hat aber für seinen Bau und Betrieb weder Geld noch eine eigene Kompetenz. Davon abgesehen weiß zurzeit niemand, ob und wie ein Tunnel bautechnisch überhaupt möglich ist.

Zu den Darstellungen der ersten Abschnitte wird ein dritter Planantrag, sollte er irgendwann einmal fertig werden, nicht mehr passen. Um ein Baurecht abzusichern, wäre ein Neustart der gesamten Verfahren mit ordentlicher Anhörung der Bürger erforderlich.

Die Gladbecker sollten die Hoffnung nicht aufgeben: Irgendwann im weiteren Verfahren wird sich auch bei hartgesottenen Straßenpolitikern die Erkenntnis umsetzen, dass man auf der Grundlage des heutigen Wissens über Schädlichkeit von Lärm und Autogiften keine neuen Fernverkehrsstraßen mehr quer durch dicht besiedelte Innenstädte bauen darf. Selbst ein Tunnel unter ganz Gladbeck hindurch (er hätte eine Länge von mehr als 4 km!) würde daran nichts ändern. Sein Bau und sein Unterhalt würden Kosten mit sich bringen, die die Verwendung von Steuermitteln für den recht geringen Verkehrsvorteil zugunsten des Fern- und Schwerlastverkehrs nicht rechtfertigen könnten. Das hat der Bundesrechnungshof schon vorsorglich festgestellt.

Unser Fazit ist: die A52 auf Gladbecker Stadtgebiet ist noch lange nicht gebaut. Ihr Bau wird immer unwahrscheinlicher. Die maßgeblichen Entscheidungen dafür sind noch nicht gefallen. Wir alle brauchen langen Atem. Wenn es zu einem weiteren Planfeststellungsverfahren kommt, müssen sich die Gladbecker aber entschlossen wehren, um ihre Gesundheit, ihre Stadt und ihre Lebensqualität nicht dauerhaft aufs Spiel zu setzen. Das braucht dann Engagement, Zeit und Geld vieler Bürger. Die Lage wird nicht einfacher dadurch, dass der Rat der Stadt unter Leitung von Bürgermeister Roland im Jahr 2015 die A52 durch Gladbeck eilfertig und auf nicht nachvollziehbaren Tatsachengrundlagen „begrüßt“, und damit die Interessen der Stadt zugunsten der überregionalen Wirtschaft verraten hat.