(07.Aug 19) Klagebegründung Stadt Gladbeck gegen Genehmigung Windrad Mottbruchhalde

Schreiben an die Mitglieder des Rates der Stadt Gladbeck:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die durchaus bemerkenswerte, von der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister in Münster erstellte Klagebegründung der Stadt Gladbeck vom 17.07.2019 gibt uns Veranlassung zu zwei Anmerkungen:

1. Richtigerweise kann die Stadt nach der Systematik des geltenden Verwaltungsrechts nur die Verletzung eigener Rechte (Verletzung ihres Beteiligungsrechtes im Verwaltungsverfahren, Nichtbeachtung ihrer Veränderungssperre, nicht gesicherte Erschließung, Entgegenstehen öffentlicher Belange) geltend machen. Einzelne Anwohner kann sie nicht vertreten, obwohl deren Rechte durch den Bau des Windrades auf der Halde massiv beeinträchtigt wären.
2. Entgegen dem umfassenden Mandat des Rates zum Stopp des Windradprojekts wehrt die Stadtverwaltung mit ihrer Klage den vom Landrat zugestandenen Sofortvollzug nicht ab, stellt also keinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Sie riskiert damit, dass das Windrad trotz Klageerhebung gebaut werden kann und nur schwer revidierbare Fakten geschaffen werden, weil die endgültige Gerichtsentscheidung erst in etlichen Jahren zu erwarten ist.
Die Stadtverwaltung hat ihre Vorgehensweise zum Sofortvollzug trotz ausdrücklicher Nachfragen in der vorprozessualen Korrespondenz nicht schlüssig begründet, auch ihre Klagebegründung geht auf das Unterlassen eines Eilantrags auf Stopp der weiteren Planung mit keinem Wort ein. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Bürgermeister seine bis auf weiteres nur theoretisch wirksame Klage bei politisch passender Gelegenheit zurücknimmt, dem Bau und Betrieb der Anlage damit also freien Lauf gibt und die betroffenen Bürger im Regen stehen lässt. Erinnerungen an seine Volten bei der Verhinderung bzw. der Mitwirkung der von den Gladbecker Bürgern mit deutlicher Mehrheit abgelehnten Planung der A52 drängen sich auf.

Das Bürgerforum Gladbeck hat mit der Organisation von Klagen einzelner Bürger dafür gesorgt, dass das Verwaltungsgericht auch die Rechte der Anwohner in gebührender Weise beachtet, und zwar unabhängig von taktischen Manövern der Lokalpolitik. Mit ihren bei Gericht eingereichten Anträgen auf Stopp des Sofortvollzugs können die Gladbecker hoffen, dass der unangemessene Parforceritt von Kreis und Steag /Mingas, der in der Klagebegründung der Stadt sehr zutreffend dargestellt ist, ein rasches und endgültiges Ende findet (siehe nachstehenden Text).

Pressemitteilung betreffend Kampagne für die Gladbecker Haldenwelt

Die Kampagne des Bürgerforums Gladbeck zur Durchsetzung der Gladbecker „Haldenwelt“ ist in eine weitere, entscheidende Phase getreten. Koordiniert durch das Bürgerforum haben jetzt mehrere besonders stark betroffene Bürger begründete Widersprüche gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage auf der Mottbruchhalde durch den Recklinghäuser Landrat eingelegt. Darüber hinaus beantragen sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den vom Kreis ermöglichten sofortigen Arbeitsbeginn für das Windrad die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche.

Das Bürgerforum hat diese Abwehrmaßnahmen mit Hilfe eines Gladbecker Fachanwalts für Verwaltungsrecht organisiert und die erforderliche Finanzierung fürs Erste mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen ermöglicht.

„Die Gladbecker Haldenwelt,“ erklärt Bürgerforum-Vorstand Matthias Raith, „ist eine Jahrhundertchance für Gladbeck und die Region. Wir werden alles daransetzen, dass das Projekt realisiert und in die bevorstehende Internationale Gartenausstellung integriert werden kann“. Die intensive Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ergeben, so Raith weiter, dass das Windrad energiepolitisch nicht von besonderem Belang sei. Seine Genehmigung greife aber massiv und unzulässig in die Rechte vieler Anwohner ein. Sie mache eine einmalige Perspektive für die Menschen der Region zunichte. Nur mit einem sofortigen Stopp von Planung und Bau der Anlage habe der Gladbecker Haldenpark wieder eine realistische Chance.

Nach Auffassung des Bürgerforums müsse die Nutzung der Halden nicht nur in einem Gerichtsverfahren, sondern letztlich politisch entschieden werden. Dazu Raith: „Gesellschafter der Steag sind nicht irgendwelche namenlosen Anleger, sondern Ruhrgebietsstädte. Sie sind darauf angewiesen, vernünftig miteinander und mit ihren Nachbarstädten umzugehen. Ihr Versuch, ein Windrad auf der Mottbruchhalde zu errichten, ist gegenüber Gladbeck ein unfreundlicher, politisch nicht tragfähiger Akt. Die Großstädte des Reviers machen damit nicht nur ein einmaliges Planungsvorhaben für die Zukunft der ehemaligen Bergbauregion zunichte, sie greifen auch gezielt in die Rechte vieler Bürger der Ruhrstadt ein. Das dürfen die Gladbecker nicht wehrlos hinnehmen!“

Nach Ansicht des Bürgerforums ergänzen die jetzt auf den Weg gebrachten Anträge die bereits eingereichte Klage der Stadt Gladbeck gegen das Windrad in optimaler Weise. Denn die Stadt könne sich mit ihrer Klage nur auf die Verletzung ihrer Planungshoheit und auf eine nicht korrekte Beteiligung im vorgeschalteten Verwaltungsverfahren berufen. Die Rechte der betroffenen Anwohner dürfe sie nicht geltend machen. Dem trage die Kampagne des Bürgerforums Rechnung.

Das Bürgerforum Gladbeck bittet die Bürger der Stadt bei allen bevorstehenden Aktionen um tatkräftige Unterstützung der „Haldenwelt“ und nicht zuletzt um Spenden und Darlehenszusagen. Näheres dazu findet sich auf der Website Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .