(19.Nov 19) Hinweise zu Einwendungen A52

Wehren Sie sich gegen den Ausbau der B224 zur A52 durch:
Einwendungen gegen die Planunterlagen zum Abschnitt Süd der A52 (Stadtgebiet Bottrop)

sind schriftlich zu richten entweder an:
   Bezirksregierung Münster Domplatz 1–3, 48143 Münster
oder - schriftlich oder zur Niederschrift – an:
   Stadt Gladbeck, Willy Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck

Die Frist für den Eingang(!) der Einwendungen bei der Bezirksregierung oder die Abgabe bei der Stadt Gladbeck ist der 11.12.2019.

Achtung: Wer sicher sein will, dass seine schriftlich erhobene Einwendung nicht zu Unrecht als verspätet bewertet oder auf dem Postweg verloren gehen kann, sollte sie per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Der Betreff lautet:
   Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52
   Teil 01: AK Essen-Nord – südlich dem AK Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck)

Eingangsformel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.a. Planungen erhebe ich folgende Einwendungen:

. . . . Formulieren Sie ihre Einwendung „frei Schnauze“ und argumentieren Sie warum Sie persönlich keine A52 E‑BOT wollen (z.B. Wertverlust Haus, Zufahrt wird beeinträchtigt/Umwege, wirtschaftliche Einbußen, gesundheitlich betroffen durch Lärm Abgas Staub, Beeinträchtigung ihrer Lebensweise/Freizeit/Naherholung, ihre Radwege entfallen).
. . . . Namen, Adresse, Ort, Datum nicht vergessen.

Die Planunterlagen können von der Web-Seite der Bezirksregierung heruntergeladen werden: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/planfeststellung_strasse/a52_essen_gladbeck/index.html  

Wichtiger Hinweis: gegen einen späteren Planfeststellungsbeschluss können sich Betroffene nur dann zu einem bestimmten Thema gerichtlich zur Wehr setzen, wenn sie dazu jetzt!!! eine Einwendung erhoben haben.

Für weitere Hilfestellungen bei der Einlegung von Einwendungen steht Mitgliedern des Bürgerforums Herr Matthias Raith, Tel.0171-2644018 zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Bürgerforum Herrn Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gebeten, ratsuchenden Betroffenen zur Seite zu stehen. Er ist mit dem Bauvorhaben A52 und dem laufenden Planfeststellungsverfahren im Einzelnen vertraut, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.02043-9575453.

s.a. Artikel dazu hier in unserem Dokumenten-Archiv.