(15.Juli 20) Pressemitteilung BF-GLA: Mangelhafte Offenlegung der Planunterlagen für das Autobahndreieck A52 /A2

nach Auffassung des Bürgerforums Gladbeck ist die zurzeit laufenden Offenlegung der Planunterlagen für das Autobahnkreuz bzw. -dreieck A52 /A 2 mangelhaft und nicht geeignet, betroffenen Anwohnern mit den Informationen zu versorgen, die zur Vorbereitung von Klagen gegen spätere Planfeststellungsbeschlüsse brauchen. Das Bürgerforum hat sich deshalb schriftlich an die Münsteraner Regierungspräsidentin bzw. an die Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde gewendet. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Feller,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir sehen mit erheblicher Sorge, wie die Offenlegung der Unterlagen im Deckblattverfahren zum Autobahnkreuz bzw. -dreieck A 52 /A2 vonstattengeht. Unter Hinweis auf die Corona-Situation vergibt die Stadtverwaltung Gladbeck betroffenen Anwohnern mit einer Vorfrist von mehreren Tagen Termine zur Einsichtnahme im Rathaus, Dauer ein oder zwei Stunden, jeweils nur für eine Person / Familie. Dies ist angesichts des Umfangs des Materials völlig unzureichend. In der zur Verfügung gestellten kurzen Zeit kann niemand die (teilweise nicht durchweg ordentlich präsentierten) Akten lesen und erst recht nicht analysieren und feststellen, wo er/sie, anders oder zusätzlich zu den ursprünglich ausgelegten Unterlagen rechtlich betroffen ist. Die Veröffentlichung der Dokumente im Internet hilft dabei nicht. Uns berichten vornehmlich ältere Mitbürger, dass sie nicht in der Lage sind, die im Internet präsentierten Unterlagen für ihre Zwecke zu verwenden. Regelmäßig scheitern sie schon beim Entpacken der zahlreichen, komprimierten Dateien.

Den beteiligten Behörden im Planfeststellungsverfahren steht es sicherlich weitgehend frei, wie die Offenlegung gestaltet wird, um deren Funktion für die Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen.
Mit der Art und Weise der physischen Offenlegung treten aber der Gladbecker Bürgermeister und seine Verwaltung die Rechte betroffener Bürger mit Füßen, und zwar offensichtlich gezielt in der Absicht, das Verfahren möglichst geräuschlos und ohne die Benennung oft schwierig aufzufindender Mängel und damit ohne Klagerecht durchzuziehen. Das kann fatale Folgen haben; denn sollte es zu einem Planfeststellungsbeschluss und Klagen kommen, könnte die jetzige Praxis den Erfolg späterer Entscheidungen pro oder contra A52 gefährden oder um Jahre zurückwerfen. Eine solche Unsicherheit haben die am Verfahren Beteiligten, allen voran die am stärksten von dem Projekt betroffenen Gladbecker, nicht verdient.

Wir bitten Sie, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass die Offenlegung nicht länger als untaugliche Farce, sondern ihrem eigentlichen Inhalt und Zweck entsprechend durchgeführt wird. Gegebenenfalls sollte damit bis nach Klärung der aktuellen Hygienesituation zugewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen