(08.Sep 20) Stadt muss erneut über Lärmschutz an der B 224 in Gladbeck entscheiden

Unter dem Aktenzeichen 14 K 3555/16 hat das Verwaltungsgericht-Gelsenkirchen die Stadt Gladbeck verpflichtet, über den Antrag der Kläger, aus Lärmschutzgründen Verkehrsregelungen zu treffen, erneut zu entscheiden, vgl. "Klage 8.6.16".

Die Kammer stellte fest, dass die durch den Fahrzeugverkehr auf der Essener Straße unstreitig verursachte Lärmbelastung an den Wohnhäusern der Kläger ein Ausmaß erreicht, welches die Stadt Gladbeck verpflichtet, eine Ermessensentscheidung über die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.

Als mögliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen in Betracht. Das angestrebte LKW-Nachtfahrverbot scheidet dagegen eher aus.

Es berichtete: WDR-Lokalzeit, RTL, REL, StadtSpiegel, WAZ: "Stadt muss B224 Tempolimit prüfen".

Hier die Stellungnahme der Stadt Gladbeck - u. unser Kommentar/Pressemitteilung zur dieser alterantiven Wahrheit. S.a. "Linker Ratsherr begrüßt Gerichtsurteil zum B224-Verkehrslärm"