(26.Aug.21) Windrad Mottbruchhhalde 

2021 08 21 WindradSeit Februar 2019 sorgen wir uns neben den Plänen, die A52 durch Gladbeck zu bauen auch um das Vorhaben, eine 200m hohe Windenergieanlage oben auf der Mottbruchhalde zu errichten. Jetzt ist es so weit, es wird unübersehbar gebaut, die Flügel werden gerade angebracht. Die fast fertige Anlage ist noch nicht in Betrieb und wirkt jetzt schon auf Menschen, die nahe an der Halde wohnen riesig und sie ist so ziemlich im gesamten Stadtgebiet sichtbar. Auf mich wirkte der Mast mit dem oben aufgesetzten Generator in der Gondel schon ohne Flügel bedrohlich. Vermutlich geht dies den meisten Anwohnern so. Es ist also jetzt die Zeit für realistische, verlässliche und aktuelle Informationen zu den Aktivitäten gegen den Bau des Windstromgenerators:

Es wurden meines Wissens 7 Klagen gegen die Genehmigung der Windenergieanlage erhoben. Kläger sind sowohl Privatpersonen, von denen zwei erhebliche finanzielle Unterstützung bei ihrer Klage vom Bürgerforum erhalten, als auch die Stadt Gladbeck und die in Wittringen ansässigen Ballonfahrer. Weil auch trotz einer bereits erhobenen Klage bis zum eventuellen Verbot des Windstromgenerators daran gebaut werden darf, wurden zusätzlich noch drei Eilanträge bei Gericht eingereicht, mit denen der Baubeginn verhindert werden sollte. Auch von diesen finanzierte das Bürgerforum zwei Anträge. Das Geld zur Unterstützung der Kläger stammte im Wesentlichen aus einem speziellen Spendenpool, in dem das Bürgerforum gegen den Windstromgenerator Spenden eingesammelt hatte.

Die Eilanträge sind von den Gerichten abgelehnt worden, über die Klagen wurde damit jedoch nicht entschieden. Das Gericht gab dem Interesse des Bauherren an baldmöglichem Profit durch den Stromverkauf aus der Anlage Vorrang vor den Interessen der Menschen im Umfeld und vor den demokratischen Beschlüssen der Stadt, mit denen die Halde eigentlich zu einem wichtigen Baustein der Internationalen Gartenausstellung 2027 wurde. Es durfte der Bauherr Gladbeck Wind GmbH Wind GmbH“ (Sitz in Essen), eine Tochterfirma der STEAG, also mit dem Bau des Windstromgenerators beginnen; aber wenn eine Klage gegen die Genehmigung des Windenergieerzeugers Erfolg haben sollte, muss die Anlage wieder abgerissen werden. Behauptungen, die auch teilweise in den Medien zu lesen waren, dass alle Prozesse gegen das Windrad verloren wären, sind falsch. Es ist noch keine einzige Klage entschieden, nur die Eilanträge gegen den Baubeginn sind abgewiesen worden.

Die „Gladbeck Wind GmbH“ baut also auf eigenes Risiko. Wenn auch nur eine der sieben Klagen gegen das Windrad schlussendlich gewonnen werden sollte, müsste der Bauherr die Anlage zurück bauen. Für diesen Zweck wurden von der Firma 150 000,-€ hinterlegt. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass diese Summe reichen würde.

Was heißt das nun für die Pläne, in Gladbeck eine „Haldenwelt“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) zu errichten?

Wie befürchtet ist die "Haldenwelt" -mit der Mottbruchhalde als Kernstück- zwischenzeitlich ganz aus den Plänen der IGA2027 herausgefallen und durch ein anderes Projekt ersetzt worden, das nicht in Gladbeck liegt. Die Behauptungen, dass die IGA2027-Planungen von der Windenergieanlage nicht behindert würden, waren also offensichtlich nur zur Beruhigung der Bürger dahergesagt. Es besteht noch die Hoffnung, dass aus einigen anderen Fördertöpfen des Landes NRW Geld zur Gestaltung der Halde genehmigt wird. Doch die gewaltige Projektqualität einer IGA, die auch die angrenzenden Halden und Bereiche bis nach Wittringen und zur Tetraederhalde in Bottrop zu einem überregional bedeutsamen Gesamtprojekt vereinigen sollte, wird dies nicht entferntesten erreichen. Eine Investition von insgesamt über 150 Millionen € in die Lebensqualität der Bürger des Ruhrgebietes wurde durch den Bau eines einzelnen, im Gesamtrahmen der Energiewende völlig unbedeutenden Windrades verhindert. Das ist schäbig und unverzeihlich.

Nun muss abgewartet werden wie sich der Betrieb des großen Windstromgenerators, der im Herbst starten soll, im näheren Umfeld der Halde auswirkt. Sollten sich eine unzumutbare Geräuschkulisse oder Einschränkungen des Allgemeinbefindens durch den unhörbaren, aber dennoch auf die Menschen wirkenden Infraschall ergeben, oder sollte die Wirkung der rotierenden 70m-Flügel, hoch oben über der dicht angrenzenden Bebauung sehr bedrohlich wirken, müssen wir auf den erfolgreichen Ausgang der noch offenen Gerichtsprozesse gegen das Windrad  hoffen. Darauf haben wir nun aber praktisch keinen Einfluss mehr, die Entscheidungen liegen beim Gericht.