(10.Jan.22) BUND Rechtsgutachten BWVP
BUND-Rechtsgutachten: Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – neue Bundesregierung muss Fernstraßenbau sofort stoppen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veröffentlichte am 7.10.21 ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Es zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig.
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Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND (PDF)
Eine Zusammenfassung des Rechtsgutachten (PDF)