(21.Mrz.16) Details Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP)

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat die Einzeldarstellungen der im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) zum Bau vorgesehenen Vorhaben am Nachmittag des 21.03.2016 ins Netz gestellt.

Wie das Bürgerforum-Gladbeck befürchtet hat, wird jetzt mit der zur A52 auf Gladbecker Stadtgebiet offengelegte Planung deutlich, dass die Versuche von Bundestagsabgeordneten, Lobbyisten und Gladbecker Lokalpolitikern gescheitert sind, die Autobahn mit einem 1,5 km langen Tunnel und besonderen Lärmschutzmaßnahmen in der Fernstraßenplanung des Bundes zu verankern.

Die Planung des BMVI sieht eine offene Straßenführung quer durch die Gladbecker Mitte vor, sie enthält lediglich zwei kurze, brückenartige Tunnel von zusammen ca. 580 m Länge zur Ermöglichung von Querverkehren. Eine Kostenbeteiligung von Land und Stadt an darüber hinausgehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ist, anders als bei anderen im BVWP beschriebenen Maßnahmen und entgegen allen Behauptungen unserer Politiker nicht vorgesehen, sondern ausdrücklich auf „Null“ gesetzt. Der Planung zugrunde gelegt wird die über 10 Jahre alte Umweltverträglichkeitsprüfung, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Deshalb werden Alternativen wie z.B. eine Ortsumgehung um Gladbeck falsch bewertet und ausdrücklich ausgeschlossen. Die baulichen und ökologischen Auswirkungen des Kreuzes am Wittringer Park werden mit keinem Wort gewürdigt, die Abschnittsbildung der bisherigen Planfeststellungsversuche wird deutlich kritisiert. Trotz eines in letzter Minute von 1,7 auf 2,0 aufgehübschten Nutzen-Kosten-Verhältnisses wird der A52-Streckenabschnitt nördlich der A2 auf die hintersten Ränge des vordringlichen Bedarfs verwiesen. Für NRW weist der BVWP-Entwurf mindestens 40 vorrangigere Vorhaben mit einem Bauvolumen von mehr als 12,7 Milliarden Euro aus. Allein das ist schon weit mehr, als sich der Bund bei realistischer Betrachtung in den nächsten beiden Jahrzehnten aus finanziellen Gründen überhaupt leisten kann. Die A52 wird zur Illusion.

Die Veröffentlichung zeigt: Der Gladbecker Politiker haben sich mit ihrem Versuch, den Bundesverkehrswegeplan im Sinne der Gladbecker Autobahnfreunde zu beeinflussen, bis auf die Knochen blamiert.

Offenbar wollte Bürgermeister Roland das für sich gesehene unverbindliche Ergebnis des Gesprächs vom 03.11.2015 unbedingt im Entwurf des BVWP umgesetzt haben. Da die Veröffentlichung des BVWP für Dezember 2015 vorgesehen war, wollte er noch im November 2015 die Zustimmung des Rates zu der im Gespräch verabredeten Bau- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land und Stadt erreichen.
Die Art und Weise des dazu an den Tag gelegten Vorgehens dürfte in unserer Republik ein ziemlich einmaliger Vorgang sein.

Da die Entwicklung einer dreiseitigen Vereinbarung mangels Zeit seriös nicht möglich war, ersann das Umfeld von Herrn Roland mit einem selbst gebastelten Entwurf die Legende von der „endverhandelten Vereinbarung“ mit dem Bund, obwohl es zum Zeitpunkt der Ratssitzung am 26.11.2015 noch keine einzige Verhandlungsrunde gegeben hat. Herr Roland erfand die Mär vom Autobahnkreuz, das „in jedem Fall gebaut“ werde, obwohl das Planfeststellungsverfahren dafür hoffnungslos feststeckt. Er griff die finanzielle Beteiligung der Stadt an der Gesamtmaßnahmen von 2 Mio. Euro aus der Luft und behauptete weitestgehend der Wahrheit zuwider, dass man in Berlin eine „neue“ Situation erreicht habe, die gegenüber der Lage vor dem Ratsbürgerentscheid für Gladbeck wesentlich besser sei.

Die jetzt erfolgte Veröffentlichung des BVWP zeigt, dass Herr Roland den Rat und die Gladbecker Öffentlichkeit gewaltig hinter die Fichte geführt hat und er bei seinem unlauteren Parforce-Ritt unsanft auf dem Boden gelandet ist. Das „offizielle“ BMVI kümmert sich weder um die Wünsche des Landes noch um die Hoffnungen der Gladbecker und die Versprechungen ihrer Politiker gegenüber der Öffentlichkeit. Fazit: Autobahn durch Gladbeck, und erst recht Tunnel in Gladbeck: ade!

Freilich: die Veröffentlichung vom 21.03.2015 ist erst ein Entwurf. Die in den Regierungen und in den Parlamenten Beteiligten können noch Erhebliches verändern, bis der Plan als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz in Kraft tritt. Voraussichtlich wird das im Oktober 2016 sein. Die Festlegung eines Tunnels samt aller Zusatzwünsche würde aber die verbindliche Verpflichtung des Landes NRW zur Übernahme der Finanzierung eines fast ein Kilometer langen qualifizierten Autobahnbauwerks und weiterer Maßnahmen zum Schutz der Gladbecker Bevölkerung vor den Immissionen des Autobahnverkehrs erfordern. Das wäre weit mehr als eine städtebauliche Arrondierung einer Bundesautobahn und verstieße gegen die im Grundgesetz festgelegte Zuständigkeit des Bundes. Abgesehen davon kann eine solche Zusage, die das Land immerhin zur Zahlung von mindesten 50 Mio. Euro verpflichten würde, nicht vom Landesverkehrsminister gegeben werden. Sie unterliegt der Haushaltshoheit des Landtages. Ob sich die rot-grüne Landesregierung zur Erwirkung einer ohnehin nicht realisierbaren Autobahn auf eine höchst ungewöhnliche, erst nach langen Jahren in ungewisser Höhe zahlungswirksam werdende Verpflichtungsermächtigung verständigen würde, ist angesichts der politischen und sachlichen Vorbehalte gegen die Zerschneidung der Stadt Gladbeck aber mehr als unwahrscheinlich.

Den BVWP findet man unter https://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/BVWP2030Einsehen/bvwp2030-einsehen_node.html

Die einzelnen Dossiers zum A52-Ausbau gibt es hier: https://www.bvwp-projekte.de/