(12.Aug.21) PM BF "B224: Stadt blockiert Gerichtsurteil zu Tempo 50"
Im September 2020 erstritten Einwohner der Brokampsiedlung gemeinsam mit dem Bürgerforum nach langem Widerstand der Stadt Gladbeck ein Urteil des Verwaltungsgerichts, dass die Stadt für eine Lärmminderung des Verkehrs auf der B224 sorgen muss. Das Gericht erkannte die Lärmbelastung in der Brokampsiedlung nahe den Autobahnauffahrten B224/A2 als zu hoch an. Das Gericht empfahl Maßnahmen wie z.B. Tempo 50, hielt jedoch ein LKW- Nachtfahrverbot für nicht umsetzbar. Seither wird seitens der Stadt behauptet, dass auf der B224 nicht nur nahe der Brokampsiedlung, sondern auf der gesamten Strecke zwischen A2 und Steinstraße Tempo 50 angestrebt wird.
Vor vielen Wochen schon gab die Stadt bekannt, dass wenigstens die Aufstellung von Tempo50-Schildern nahe der Bokampsiedlung jetzt angeordnet sei. Getan hat sich jedoch nichts, was das Bürgerforum bewogen hat nachzuforschen, woran das liegt. Ergebnis: die Stadt, die Bezirksregierung und Straßen.NRW behandeln die Umsetzung des ungeliebten Gerichtsurteils derartig zögerlich, dass das Bürgerforum nunmehr von bewusster Verschleppung ausgeht.
Obwohl es nach gerichtlicher Feststellung für die Stadt nicht notwendig ist, eine Genehmigung von anderen oder übergeordneten Stellen über ihre sachgerechte Entscheidung zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen einzuholen, verzögerte die Stadt die Entscheidung durch Rücksprachen und Absprachen mit der Bezirksregierung und Straßen.NRW.
Das kostete ein dreiviertel Jahr und führte zu einer Entscheidung über die geringstmögliche Verkehrsbeschränkung, die denkbar ist. Noch weniger als eine Temporeduzierung von 70 auf 50 –und das nur während der Nachtstunden und nur zwischen A2 und der Phönixstr. und auch nur testweise– hätte man nicht tun können. Für die angestrebten Verkehrsbeschränkungen auf der angrenzenden Strecke im zentralen Gladbecker Bereich bis Steinstraße meint die Stadt ein externes Gutachten einholen zu müssen, obwohl es dort bereits den Praxistest im Jahr 2018 mit Tempo 50 gab. Die Stadt gibt dies Gutachten aber bis heute nicht in Auftrag und benennt dafür immer neue, andere Gründe. Das Bürgerforum erfuhr aus der Verwaltung, dass man sich bisher auf die Auftragserarbeitung beschränkte und Informationen von anderen Stellen z.B. Straßen.NRW, beschaffe. Diese Stellen sind im Gegensatz zu den Klägern nicht an einer Lärmminderung auf der B224 interessiert, um den Verkehr möglichst schnell abwickeln zu können. Die dort eingeholten Informationen sollen dann offenbar für das künftige Gutachten als Grundlage dienen. Aufbauend auf einseitigen Vorinformationen, so kann sich jeder ausmalen, wird das Gutachten keine weitere Geschwindigkeits-beschränkungen befürworten.Das Bürgerforum hat den dringenden Verdacht, dass die Stadt das Gutachten, wenn sie es wirklich einmal in Auftrag geben sollte, nur zu dem Zweck einer Abwendung von Tempo 50 auf der B224 benötigt.
Das Vorgehen der Stadt lässt nur einen Schluss zu: Der Stadt sind gute Beziehungen zur Bezirksregierung, zu Straßen NRW und zur Logistikbranche wichtiger als der Anspruch ihrer Bürger auf eine zügige Umsetzung ihres gerichtlich festgestellten, notwendigen Schutzes vor überhöhten Schallbelastungen. Die Stadt wollte die Verkehrsbeschränkungen vor dem Gerichtsurteil nicht und will sie offenbar danach immer noch nicht.