(06.Feb 19) Beitrag zu den Presse-Meldungen über B224/A52
Die in der Sitzung des Umweltausschusses präsentierten Schadstoff-Daten sprechen entgegen der Darstellung der Stadtverwaltung leider nicht für eine Verbesserung der Luftqualität im Bereich der B224.
Bei den vorgestellten Werten handelt es sich um Durchschnittswerte für das gesamte Jahr 2018. Ihre Berechnung ist grob fehlerhaft, die Darstellung ist - unter Geringschätzung der Gesundheitsgefahren für die Anwohner - geschönt. Denn im Sommer 2018 war die B224 wegen einer Fahrbahnerneuerung für mehr als zwei Wochen für den gesamten Verkehr gesperrt und damit emissionsfrei. Wegen der Verlängerung der Abbiegespur zur A2 war außerdem über zwei Monate eine Baustelle eingerichtet. Das verlagerte einen erheblichen Teil des Verkehrs auf andere, bestehende Autobahnen oder innerörtliche Straßen, der restliche Verkehr auf der B224 wurde zur Schleichfahrt gezwungen.
Im Ergebnis sind durch den Verkehr auf der B224 über Monate hinweg wesentlich weniger Stickoxide und Feinstaub entstanden. Wenn man die Zeiten fehlender bzw. minderer Luftbelastung aus den Durchschnittberechnung ganz oder teilweise herausrechnet, kommt man für die Zeiten „normalen“ Verkehrs unverändert zu Belastungen, die deutlich über den zulässigen Grenzwerten liegen.
Wenn es im Jahr 2018 nicht zu einer zusätzlichen Verschlechterung der Schadstoffbelastung in den Wohnlagen an der B224 gekommen ist, dann liegt das an der Reduzierung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit. Zum einen hat der Landesbetrieb Straßenbau ab Mai 2018 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Teilen der Ortsdurchfahrt von 70 auf 50 km/h „vorübergehend“ reduziert, also im Jahr 2018 für mehr als 7 Monate. Zum anderen fahren viele Verkehrsteilnehmer auch deshalb erkennbar langsamer als erlaubt, weil durch die zu Beginn des Jahres 2018 montierte Mitteltrennung die linken Fahrspuren auf stellenweise nur noch 2,70m verengt worden sind.
Hinzu kommt, dass die auf Betreiben des Bürgerforums Gladbeck an der Goethestraße aufgestellte Messstation nicht mehr den verbindlichen Vorgaben der EU entspricht. Mit einem Abstand ihres Schnorchels von 28 m vom Fahrbahnrand (Vorschrift: maximal 10 m) und einem Winkel „freier Anströmbarkeit“ von weniger als 120 Grad (Vorschrift: 180 Grad) misst sie kontinuierlich viel zu geringe Schadstoffkonzentrationen. Ihre Messergebnisse können für die Beurteilung der Gesundheitsgefährdung der Anwohner eigentlich nicht verwendet werden.
Es wäre gut, wenn sich die zuständigen Behörden durch leichtfertig in die Welt gesetzte „Erfolgsmeldungen“ nicht davon abhalten ließen, ihre Pflichten und Möglichkeiten für den aktiven Gesundheitsschutz zu erkennen. Das wäre zum Beispiel mit der Einbeziehung der B224 in die Umweltzone Ruhr ohne weiteres möglich. Wir wünschen uns, dass sich die Verantwortlichen nicht erst durch Urteile in den von betroffenen Bürgern betriebenen Gerichtsverfahren zu angemessenen Maßnahmen zwingen lassen.