Beiträge des Bürgerforums

(29.Juni 20) PM Zur aktuellen Offenlegung von Unterlagen betreffend das "Autobahndreieck" A52 /A2 in Gladbeck

Die aktuell offengelegten Planvorstellungen des NRW-Landesbetriebes Straßenbau für das Autobahnkreuz A52 / A2 belegen nach Auffassung des Bürgerforums Gladbeck, dass die A52 ein nicht gut zu machender Schaden für die Stadt, die hier wohnenden Menschen und die örtliche Wirtschaft wäre. Das Bürgerforum fordert deshalb alle betroffenen Bürger auf, sich jetzt erneut mit Einwendungen gegen das Vorhaben zur Wehr zu setzen. Es sei, so Dr. Norbert Marißen vom Vorstand des Bürgerforums, mehr denn je Sache der Gladbecker Bürger, das aus der Zeit gefallene, für den Verkehr der Zukunft nicht erforderliche Großprojekt zu verhindern.

Schon aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 27. Mai 2020 ergebe sich, dass das Kreuz an sich schlimme Nachteile für Gladbeck hätte und es deshalb so wie geplant nicht gebaut werden dürfe. Beispielhaft seien zu nennen: hektarweise Asphaltierung sensibler Flächen, Schädigung des Kleinklimas, Abgase in gesundheitsschädlicher Menge, Verlärmung und bauliche Verschandelung des Wittringer Parks, Verhinderung einer Radweganbindung nach Essen, Abkopplung des Gladbecker Südens vom überörtlichen Straßennetz.

Dramatischer sei aber, dass der Straßenbaubetrieb keinerlei Vorstellungen für die Weiterführung der Straße nördlich des Kreuzes durch die Gladbecker Innenstadt präsentiere, obwohl auf diesem für die Anwohner besonders kritischen Abschnitt mit einer schieren Verdopplung des Lkw-Verkehrs gerechnet werden müsse. Die Unterlagen enthielten insbesondere keinerlei Zusage des für die Autobahn verantwortlichen Bundes zu Bau und Finanzierung eines Tunnels und für die Ausgestaltung eines dazu gehörenden, städtebaulich wünschenswerten „Deckels“. Das sei eigentlich nur folgerichtig. Denn der Bund habe der dazu angeblich mit der Stadt "verhandelten" Vereinbarung von 2015 samt „Eckpunktepapier“ der Stadtverwaltung nicht nur die Unterschrift verweigert. Er habe, was schlimmer sei, nicht dafür gesorgt, dass der NRW-Landesbetrieb die Wünsche der Stadt für die „Ortsdurchfahrt“ in die jetzt vorliegenden Planungen des Kreuzes eingearbeitet habe. In den Unterlagen fehle zudem jeglicher Lösungsansatz für die massiven Verkehrs- und Wirtschaftsprobleme der Stadt in der nach Meinung von Experten mindestens 10-jährigen Bauzeit. Auch werde die vom noch amtierenden Bürgermeister behauptete mündliche Zusage von Verantwortlichen des Bundes, dass das Autobahnkreuz nur zusammen mit der nördlich daran anschließenden Querung der Innenstadt gebaut werde, in den ausgelegten Planungen nicht bestätigt. Nicht zuletzt seien die in den Unterlagen enthaltenen Darstellungen zu Umweltauswirkungen des Kreuzes mangelhaft. Sie dienten offensichtlich nur der rücksichtslosen Durchsetzung des Mammutvorhabens - unter Ausblendung massiver Gefahren für Mensch und Umwelt.

Das Bürgerforum bittet die betroffenen Bürger der Stadt, von ihrem Recht zur Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen so intensiv wie möglich Gebrauch zu machen - ungeachtet des Zeitaufwands und aller Beschwernisse. Denn wer jetzt das Kreuz mit der A2 nicht bekämpfe, laufe Gefahr, dem Lückenschluss durch die dichte Besiedelung unserer Stadt nach Fertigstellung des Baus ziemlich hilflos ausgeliefert zu sein. Jeder Interessierte solle deshalb im Rahmen der aktuellen Offenlegung festhalten, wie die A52 aufgrund seiner Wohn- und Lebenssituation seine Lebensqualität beeinträchtigt und dies der Stadt oder der Bezirksregierung Münster schriftlich mitteilen. Außerdem sollte dokumentiert werden, wo es wegen der Corona-Situation zu Einschränkungen bei der Akteneinsicht gekommen ist.

Seinen Mitgliedern und Freunden hilft das Bürgerforum aktiv Einwendungen bei der Erarbeitung, Verfassung und Einreichung von schriftlichen Einwendungen.

  • Hier auf unserer Website www.buergerforum-gladbeck.de können die wesentlichen Dokumente, aus denen sich die individuelle Verletzung von Anwohnerrechten ergeben, in übersichtlicher Form eingesehen und heruntergeladen werden. Hier sind auch die Formalien wie Adressen und Termine dargestellt.
  • Auch die lesenswerte Stellungnahme der Stadtverwaltung ist auf der Website des Bürgerforums veröffentlicht.
  • Für Hilfestellungen bei der richtigen Abfassung von Einwendungen bietet das Bürgerforum eine Sprechstunde an, um individuell zu helfen. Anfragen dazu per email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das Bürgerforum weist darauf hin, dass sich Betroffene nur dann gegen einen - allenfalls in einigen Jahren zu erwartenden - Planfeststellungsbeschluss gerichtlich zur Wehr setzen können, wenn sie zum Thema ihrer Klage jetzt Einwendungen erheben. Übrigens behalten die bei der ersten Offenlegung der Unterlagen eingereichten Einwendungen weiterhin ihre Gültigkeit.

Bem: Die angegebenen Links werden im laufe des Tages eingefügt.


(07.Mai.15) Stadtradeln im Mai 2015

Frau Dr. Bücker, Mitglied im Bürgerforum und Koordinatorin des Gladbecker ADFC, bittet die folgenden Infos zum Stadtradeln an Sie weiterzugeben. Bitte machen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten aktiv mit, am besten beim ADFC-Team. Frau Bücker schreibt dazu:

Das Stadtradeln ist eine Aktion zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes des Klimabündnisses , dessen Mitglied Gladbeck ist. Zum 3. Mal beteiligt sich unsere Stadt daran. Der ADFC war wie das Bürgerforum einer der beiden Initatoren bei der Stadt. Und daher wäre es schön, wenn Sie das Stadtradeln aktiv unterstützten, indem Sie sich beim ADFC-Team eintragen und möglichst viele Kilometer generierten, indem Sie entweder privat oder bei Touren mitmachen oder sogar mal öfter das Auto stehen lassen.

Der Weg zur Anmeldung:
www.stadtradeln.de - Register "Mitmachen" - Registrieren - Kommune aussuchen - Team aussuchen (ADFC Gladbeck) - und ab 11.5. km eintragen ;-)

Hier die Tourentermine des ADFC Gladbeck während des Stadtradelns vom 11. bis 31.05.2015
15. Mai  14 Uhr     Start: Schlossbrücke Wittringen
 (Freitag)              Genusstour  Recklinghausen, ca. 50 km (Nichtmitglieder 2 Euro)

18. Mai  18 Uhr     Start: Rathaus Gladbeck
 (Montag)              Feierabendtour Fürst Leopold, ca. 35 km  (Nichtmitglieder 1 Euro)

22. Mai  14 Uhr     Start: Rathaus Gladbeck
 (Freitag)              Genusstour  zu einem Geheimtipp, ca. 40 km  (Nichtmitglieder 2 Euro)

27. Mai  16 Uhr     Start: Rathaus Gladbeck
 (Mittwoch)            Knackpunktetour Gladbeck,  ca. 20 km  (--)


(29.Mrz.15) Aktueller Stand der Diskussion um die A52

Die Gladbecker WAZ hat der aktuellen Diskussion um die A52 in ihrer Samstagsausgabe eine ganze Seite gewidmet. Sie sieht, so jedenfalls die für mich nur schwer nachvollziehbare Überschrift "mehr Klarheit am A-52-Horizont".

Bemerkenswert sind die am rechten Rand der Seite abgedruckten Stellungnahmen von Herrn Michael Gerdes, SPD-MdB, und dem Gladbecker Franz-J. Heinrichs, hier als pdf. Auf die reichlich faktenfreuen Beschimpfungen von Herrn Gerdes haben wir mit einem Schreiben an ihn und einer Pressemitteilung reagiert.


Herr Heinrichs hat mir dankenswerter Weise den Text seines Leserbriefes, so wie er ihn an die WAZ geschickt hat, vorab zukommen lassen. Die Differenz zwischen dem Veröffentlichten und dem Original ist bezeichnend. Der einzige, nicht veröffentlichte und durch "(...)" ersetzte Satz, der aber des Pudels Kern darstellt, lautet: "Dass der Lebenspartner von Mario Herrmann an der B224 unbebaute Grundstücke hat, hat natürlich nichts damit zu tun, dass die Gladbecker Grünen für dieses "Wahnsinns Autobahn Projekt" sind."

Bekanntlich kämpfen die Essener und Bottroper Grünen wie die Löwen gegen die A52. Die B 90 /Grüne-Bundestagsfraktion hat ihre Ablehnung zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht; der Initiator, der Essener Bundestagsabgeordnete Kai Gehring, hat danach nochmals ausdrücklich gegen die A52 Stellung bezogen (s.pdf hier). Nur die Gladbecker Grünen, die die Autobahn ja in besonderer Weise angehen sollte, setzen sich als Speerspitze der Bewegung im Rat der Stadt und in der Öffentlichkeit für den Bau ein. Für mich ist das sehr schwer verständlich.

(15.Nov.17) Offener Brief an MdB M. Gerdes

In einem offenen Brief wendet sich das Bürgerforum Gladbeck an den im September wiedergewählten Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes mit der Bitte, die Gesundheit de Gladbecker und Bottroper (Schutz auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz) zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit zu machen. Wirtschaftlich Interessen haben schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzustehen.
Den gesamten Text des offenen Briefes finden Sie hier, sowie den Pressekommentar der WAZ.

Bitte beachten: kein Montags-Treffen im Dez.2017 und Jan.2018, nächstes Treffen am 19.02.2018.    Aktuelles siehe hier in unserem Dokumentenarchiv!


(03.Jan.22) Schlappe für die Stadt Gladbeck

Urteil Bundesverwaltungsgericht
Ein aufsehenerregender Rechtsstreit zwischen der Fraktion DIE LINKE und dem Rat der Stadt ist nach 6 Jahren im September 2021 vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden worden. Jetzt liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor (BVerwG 8 C 31.20, Urteil vom 27. September 2021 | Bundesverwaltungsgericht).
s.a. Bundesverwaltungsgericht: Schlappe für die Stadt Gladbeck

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Der Vorwurf
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Vorwurf der LINKEN Ratsfraktion in Gladbeck, wie der Ex-Bürgermeister Roland im Jahr 2015 die Öffentlichkeit in unzulässiger Weise von der Sitzung des Rates ausgeschlossen hat. Die Sitzungsöffentlichkeit, die hier nach der Feststellung der Bundesverwaltungsgerichts verletzt wurde, „stellt einen tragenden Grundsatz der demokratischen Willensbildung in den Kommunen dar.“ (Absatz 17 des Urteils).

Ex-Bürgermeister auf Abwegen
Was war an jenem denkwürdigen Dezembertag des Jahres 2015 geschehen? Der damalige Bürgermeister hatte Einfluss auf die Teilnahme von Zuschauenden bei der Ratssitzung genommen, indem er für ihm genehme Personen Zuschauerplätze reservierte. Hierzu zählten neben seiner Ehefrau und Mitarbeiter der eigenen Verwaltung auch Verband- oder Firmenvertreter. Das durfte er nicht, so das Gericht, weil er damit „eine chancengleiche Zugangsmöglichkeit für jedermann ohne Ansehen der Person“ (Absatz 16 des Urteils) verhindert hat.

Worum es eigentlich ging
Im Mittelpunkt der Tagesordnung stand der mögliche Ausbau der B224 zur Autobahn A52. Dagegen hatten sich im Vorfeld besonders DIE LINKE ausgesprochen und starke Unterstützung aus der Bürgerschaft durch das Bürgerforum Gladbeck erhalten. Da die Zuschauenden bei Ratssitzungen weder Rede- noch Stimmrecht haben, war eine Störung des Sitzungsverlaufs nicht zu erwarten. Deshalb ist es so unverständlich, dass der Ex-Bürgermeister die Autobahngegner mit unrechtmäßigen Maßnahmen von der Sitzung fernhalten wollte. War es als bloße Machtdemonstration gemeint? Jedenfalls stieß dem Bundesverwaltungsgericht besonders auf, dass Herr Roland für eine SPD-nahe Bürgerinitiative 4 Plätze reservieren ließ, das Bürgerforum Gladbeck von ihm aber keine Platzreservierung erhielt (Absatz 20 des Urteils).

Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit
Von 73 Zuschauerplätzen wurden 24 Plätze unrechtmäßig der Öffentlichkeit vorenthalten. Darin sieht das Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit.

Bleiben die Beschlüsse der Ratssitzung gültig?
In jener Sitzung des Rates im Jahr 2015 hat die Mehrheit des Rates den Bau der A52 durch Gladbeck begrüßt. Dieser Beschluss war nach Meinung der Fraktion DIE LINKE unwirksam, da bei der Sitzung der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit nicht eingehalten wurde. Das sah das Bundesverwaltungsgericht jedoch anders. Es unterschied zwischen „schweren“ und „sonstigen“ Verstößen gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz. „Bei sonstigen Verletzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Ratssitzungen bleibt es dann bei der Wirksamkeit der verfahrensfehlerhaften Beschlüsse“ (Absatz 23 des Urteils). Im Gladbecker Rechtsstreit handelt es sich nach Meinung des Gerichts nur um einen „sonstigen“ Verstoß. Damit sind die Beschlüsse nicht aufgehoben.

Kein voller Erfolg für die LINKE-Fraktion in Gladbecker
Diese Ansicht des Gerichts ist für die Gladbecker LINKE durchaus enttäuschend, denn es ging ihr ja nicht nur um eine gerichtliche Bewertung der selbstherrlichen Entscheidungen des Ex-Bürgermeisters, sondern auch um eine Wiederholung der Abstimmungen aus der Ratssitzung im Dezember 2015. Der Teilerfolg wirkt trotzdem in die Zukunft, da der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit durch das Bundesverwaltungsgericht konkretisiert wurde. Kein Behördenleiter, weder Oberbürgermeister und Bürgermeister, noch Landrat kann sich in Zukunft auf Unwissenheit berufen, wenn Bürgerinnen und Bürger durch eine fehlerhafte Platzvergabe ausgeschlossen werden.

Hohe Streitkosten für die Stadt
Bleibt noch zu betonen, dass das rechtswidrige und selbstherrliche Vorgehen des Ex-Bürgermeisters der Verwaltung wohl Kosten in Höhe eines 6-stelligen Eurobetrages verursacht hat, weil Roland seinen festangestellten Rathausjuristen keine erfolgreiche Vertretung vor Gericht zugetraut hat. Stattdessen wurde von ihm ein bekannterweise sehr teures Anwaltsbüro zu seiner Vertretung engagiert. Eine Offenlegung der Kosten hat die Verwaltung bislang verweigert.

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