Beiträge des Bürgerforums
(25.Feb.17) A52: Aktuelle Situation und Aussicht
Vor einigen Tagen ist ein Zeitplan (pdf) bekannt geworden, nach dem Straßen.NRW die A52 planen und bauen will.
Obwohl man ziemlich sicher davon ausgehen kann, dass dieser Zeitplan unrealistisch ist, ist unübersehbar, dass die angeblichen Vereinbarung zwischen Land und Stadt-Gladbeck mit diesem Zeitplan nicht eingehalten werden.
Laut dem Vereinbarungsentwurf, von dem fälschlich behauptet wird, dass er rechtsgültig wäre, sollte die Finanzierungszusage für den Gladbecker Tunnel erteilt sein, bevor der Baubeginn des anderen Abschnittes in Bottrop startet. Dies sollte der Sicherheit Gladbecks dienen, dass im Anschluss an den Bau des Wittringer Autobahnkreuzes wirklich der Tunnel kommt. Am Zeitplan ist jetzt ablesbar, dass der Bau in Bottrop schon im November 2019 starten soll (wer soll das denn glauben ?), der früheste Zeitpunkt für die Finanzierungszusage des Tunnels durch einen Finanzierungsbeschluss des Bundstages liegt aber erst am Ende der zugehörigen Planfeststellung – und das soll zum August 2023 sein. Damit soll also laut offiziellem Zeitplan die rechtssichere Finanzierungszusage für den Tunnel erst 4 Jahre nach Baubeginn der A52 erfolgen, wenn der Autobahnbau in Bottrop fertig ist und das Kreuz A52/A2 längst im Bau ist. Ob dann noch die Geldausgabe für einen Tunnel beschlossen wird weiß nur der Himmel, Druckmittel für den Bau des Tunnels hat die Stadt dann keine mehr.
Spätestens mit Vorlage dieses Zeitplanes dürfte bewiesen sein, dass der Berliner Vereinbarungsentwurf und das zugehörige Eckpunktepapier völlig wertlose Papierstücke sind. Ob Tunnel oder kein Tunnel hängt von der Kassenlage im nächsten Jahrzehnt ab und vom Goodwill der Ministerien in Bund und Land. Der mal von den Politikern in Aussicht gestellte lange Tunnel (bis Buer) ist bereits außen vor.
Die angestrebte Rechtssicherheit über den Tunnel gibt es entgegen den Ankündigungen der Autobahnlobby und ihrer Politiker jedenfalls nicht. Manche würde es nicht wundern, wenn sich die Gladbecker Politik unter diesen Bedingungen gegen den Ausbau in Bottrop wenden würde. Eigentlich müsste sie das sogar, vorrausgesetzt dass ihr die Interessen der eigenen Stadt mehr am Herzen liegen als die Interessen der Nachbarstädte.
(03.Dez.20) Ausschuß-Sitzung Stadtplanung
In der heutigen Sitzung des Stadtplanung, Klimaschutz, Umwelt und Mobilität werden "Pläne" zur Realisierung der A52 im zentralen Bereich der Stadt Gladbeck vorgestellt.
Es ist darauf aufmerksam zu machen, dass es sich hier nicht um eine ingenieurtechnische Ausarbeitung eines Planungsbüros für Autobahnbau handelt, sondern offenbar um den Ausfluss eines Marketingkonzeptes, das die Stadt bereits vor ca. einem Jahr für eine 6-stellige Summe bei einer Agentur für diesen Herbst in Auftrag gegeben hatte. Schon bei oberflächlicher Sichtung der vorgelegten Pläne ist klar geworden, dass die Darstellungen irreal sind und voller ingenieurtechnischer Fehler stecken. Diese Darstellungen sind nicht realisierbar.
Es handelt sich hier offenbar um die Fortsetzung der Marketingkampagne, die seitens der Stadt im Rahmen der Bürgerabstimmung über die A52 schon im Jahr 2012 geführt wurde. Man erinnere sich nur an das Tunnelmodell, dass ein Modellbauer ohne vorliegende Autobahnpläne und ohne jede eigene Straßenbaukompetenz angefertigt hatte und an die mächtigen Bäume, die angeblich auf dem Betondeckel wachsen konnten. Die heutigen Pläne sind nicht seriöser und nur ein Reklamekonzept für die A52 durch Gladbeck. Seriöse Pläne können erst nach Abschluss der noch laufenden Machbarkeitsuntersuchung und Kostenermittlung für die Trasse gefertigt werden.
Der derzeitige stetig wiederholte Werbetitel des Autobahnbaus durch Gladbeck als „Zukunftsraum A52“ dürfte sich in der Realität später also eher als Zukunftstrauma A52 erweisen.
(PM F. Kruse)
(23.Apr.15) Bürgerforum fordert Immissionsminderung und macht auf Schadensersatzpflicht
Das Bürgerforum setzt sich für eine umgehende Immissionsminderung für Gladbeck ein und hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht sowie ein Schreiben an den Umweltminister des Landes geschickt. Beide pdf Dokumente sind über die Links bzw. in unserem MedienArchiv einsehbar.
Wir haben außerdem die für das weitere Planfeststellungsverfahren (Autobahndreieck) verantwortlichen Beamten bei der Bezirksregierung und bei Landesstraßenbaubetrieb darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie das offenkundig gegen Recht und Gesetz verstoßende Verfahren unverdrossen weiter betreiben. Siehe hierzu (als Beispiel) das Schreiben an Herrn Prof. Klenke, Regierungspräsident Münster.
Ein Nachschlag zum Berliner Gespräch unserer Politiker vom 06. März 2015:
Es kristallisiert sich jetzt heraus, dass es das Bundesverkehrsministerium abgelehnt hat, einen Aktenvermerk zu erstellen, mit dem es sich und die anderen Teilnehmer verpflichtet, etwaige Ergebnisse auch umzusetzen. Alle behaupteten Verabredungen (siehe link Pressemitteilung der Stadt Gladbeck) dürften damit - leider - weitgehend unverbindlich sein.
Bürgerforum Gladbeck e.V.
Matthias Raith
Vorsitzender
Do, 15.Jan. 2015, 16:00
öff. Sitzung desStadtplanungs- und Bauausschusses
Liebe Freunde und Mitglieder,
am Donnerstag, den 15.01., 16 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses statt, die sich schwerpunktmäßig mit dem vom Bund geplanten Bau der A52 durch Gladbeck befasst. Die Verwaltung wird dort eine Stellungnahme zum Planfeststellungsantrag abgeben. Außerdem wird der von der Stadt zu Rate gezogene Rechtsanwalt Dr. Bischoping aus Münster seine Einschätzung zum Antrag und weiteren Verfahren geben. Bitte besuchen Sie mit Ihren Freunden und Nachbarn die Sitzung. Nehmen Sie Kontakt zu den Mitgliedern des Ausschusses auf. Siehe dazu: https://gladbeck.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2015-15-78 Zeigen Sie unseren Politikern mit Ihrer Präsenz, dass sich die Bürger der Stadt nach wie vor entschieden gegen die Autobahn quer durch die Stadt zur Wehr setzen.
Beste Grüße
Bürgerforum Gladbeck e.V. Matthias Raith Vorsitzender
(08.Sep 20) Stadt muss erneut über Lärmschutz an der B 224 in Gladbeck entscheiden
Unter dem Aktenzeichen 14 K 3555/16 hat das Verwaltungsgericht-Gelsenkirchen die Stadt Gladbeck verpflichtet, über den Antrag der Kläger, aus Lärmschutzgründen Verkehrsregelungen zu treffen, erneut zu entscheiden, vgl. "Klage 8.6.16".
Die Kammer stellte fest, dass die durch den Fahrzeugverkehr auf der Essener Straße unstreitig verursachte Lärmbelastung an den Wohnhäusern der Kläger ein Ausmaß erreicht, welches die Stadt Gladbeck verpflichtet, eine Ermessensentscheidung über die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.
Als mögliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen in Betracht. Das angestrebte LKW-Nachtfahrverbot scheidet dagegen eher aus.
Es berichtete: WDR-Lokalzeit, RTL, REL, StadtSpiegel, WAZ: "Stadt muss B224 Tempolimit prüfen".
Hier die Stellungnahme der Stadt Gladbeck - u. unser Kommentar/Pressemitteilung zur dieser alterantiven Wahrheit. S.a. "Linker Ratsherr begrüßt Gerichtsurteil zum B224-Verkehrslärm"
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