Beiträge des Bürgerforums
(21.Okt.16) Kommunalaufsichtsbeschwerde Aufhebung GLA Ratsbeschlüsse zur A52
Email an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster – Dezernat 31:
Kommunalaufsichtsbeschwerde zur Aufhebung Gladbecker Ratsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Planung der A52
Mit einiger Betroffenheit lesen wir die Veröffentlichungen der Gladbecker Ratsfraktion „Die Linke“ und die dazu mitgeteilten Materialien. Wir gestatten uns, diesbezüglich festzuhalten:
- Zunächst hat ja schon die Staatsanwaltschaft Essen im Verfahren gegen Herrn Roland wegen des Verdachts der Untreue festgestellt, dass die zur Ratssitzung am 26.11.2015 vorgebrachte Behauptung des Beschuldigten, es gebe eine „endverhandelte“ Vereinbarung, wohl nicht den Tatsachen entsprochen habe.
- Jetzt geht der NRW-Verkehrsminister eindeutig auf Distanz zu den Roland-Behauptungen. Angesichts der klaren Diktion der Linken-Erklärungen sparen wir uns Erläuterungen hierzu.
- Selbst die Gladbecker WAZ, die sich mitunter harschen Reaktionen ausgesetzt sieht, wenn sie etwas schreibt, das dem Bürgermeister nicht gefällt, zitiert in ihrer Berichterstattung am 13.09.2016 die Verhaltensweise von Herrn Roland unkommentiert als „Täuschung“.
- Die Akteneinsicht des Unterzeichners hat ergeben, dass das „Eckpunktepapier“, keineswegs 2015 mit dem Bund ausgehandelt worden, sondern schon Ende 2011 durch den zuständigen Mitarbeiter des Planungsamtes der Stadt Gladbeck erstellt worden ist. Der Autor äußert in einer bei den Akten befindlichen Zuschrift seine Verwunderung über die anderslautenden und dem Rat präsentierten Behauptungen des Bürgermeisters.
- Die Stadtverwaltung hat laut WAZ vom 15.10.2016 das Fehlen der angeblichen Vereinbarung Stadt-Land-Bund nicht in Abrede gestellt, sondern lediglich zu einem Punkt der „Linken“-Vorwürfe erklärt, das Land habe Haushaltsmittel noch nicht bereitgestellt, weil das Projekt noch nicht anstehe. Sie setzt sie sich damit in Widerspruch zur eigenen, wie folgt veröffentlichten Erklärung. „Es gebe eine feste, hundertprozentige schriftliche Zusage des Landes NRW zur Bereitstellung der ergänzenden Städtebauförderungsmittel, um den A52-Volltunnel zu finanzieren. Das Land habe hundertprozentig zugesagt, die ergänzenden Städtebauförderungsmittel bereitzustellen, um den A52-Volltunnel in Gladbeck zu finanzieren.“
Wir möchten nochmals verdeutlichen: Ihre Entscheidung betrifft eine außerordentlich wichtige, die gesamte Stadt Gladbeck Jahrzehnte lang bestimmenden Festlegung des Rates. Der die A52 „begrüßende“ Ratsbeschluss ist Grundlage für die Planung durch die zuständigen Landesbehörden.
Vorliegend geht es nicht um eine gelegentliche Unwahrheit, die im laufenden Geschäft von Politik und Verwaltung schon mal vorkommen kann. Herr Roland hat den Rat mit einer in vielerlei Hinsicht insgesamt unwahren Darstellung bewusst in die Irre geführt. Er hat seinen überraschenden Einsatz für die A52 auf einer breit angelegten Front von Unwahrheiten aufgebaut: Es gab keine Vereinbarung mit dem Bund, es gab keine vom Stand von 2011 abweichenden, technischen Festlegungen, es gab keine „endverhandelte“ Vereinbarung als Ergebnis irgendwelcher Sachverhandlungen. In Wahrheit haben Verhandlungen, die diesen Namen verdienen, nicht stattgefunden. Die von Herrn Roland gegenüber dem Rat als vermeintliches Druckmittel genutzte Behauptung, das Autobahnkreuz A52 /A2 werde in jedem Fall gebaut, entspricht ebenso nicht den Tatsachen. Das Planfeststellungsverfahren hierfür steckt nach massiven Einwendungen gegen den Antrag unter Missachtung der gesetzlich vorgesehenen Fristen fest.
Die Motive und Absichten des Gladbecker Hauptverwaltungsbeamten sind für Ihre Entscheidung nicht erheblich. Die Vorgehensweise von Herrn Roland diente indessen mindestens dazu, seine argumentationsfreie Abkehr von seinem bis dato völlig anderen, öffentlich bekundeten Standpunkt politisch zu verbrämen (vgl. Kooperationsvereinbarung SPD-Grüne vom 06.06.2014 und das Roland-Schreiben an die Ministerpräsidentin bzw. den Innenminister vom 08.08.2014).
Wir erlauben uns, nochmals darauf aufmerksam zu machen, dass die Kommunalverfassung ein zuverlässiges Zusammenwirken von hauptamtlichen Amtsträgern und ehrenamtlichen Entscheidern gebietet. Die Verpflichtung zum wahrheitsgemäßen Tatsachenvortrag ist von essentieller Bedeutung für die Entscheidung der ehrenamtlich besetzten Gremien und für das Funktionieren kommunaler Demokratie. Die Rechtsprechung, unter anderem auch das für Sie bzw. uns zuständige OVG NRW in Münster, hat dies immer wieder klar festgestellt und entsprechende, weitreichende Entscheidungen zur notwendigen Aufhebung von Ratsbeschlüssen getroffen.
Wir bitten Sie um eine möglichst zeitnahe Entscheidung über unsere Kommunalaufsichtsbeschwerde vom 22.03.2016.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Schreiben den maßgeblichen politischen Kräften in Gladbeck und der örtlichen Presse zur Kenntnis geben.
Weitere Informationen und Quellennachweise siehe in unserem Archiv bzw. bei unserem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(27.Sept.16) Aktuelle Maßnahmen
Den Befürwortern der A52 gehen offensichtlich die Argumente aus. Landesverkehrsminister Groschek hat mit einer inhaltsleeren Propagandaaktion ein Unterstützungsbündnis für Infrastruktur gegründet. Damit hat er nicht nur die Grünen in der eigenen Regierung angegriffen, sondern sich auch in verächtlicher Weise gegen die Interessen der Menschen im Land gestellt. Den ebenso unglaublichen wie wirren Originalton von Herrn Groschek kann man in der Westpol-Sendung des WDR am 25.09.2016 nachhören: WDR-Westpol "Rot-Grüne-Entfremdung", mehr s. hier Archiv.
Auch die Stadtverwaltung Gladbeck und die sie tragenden Politiker lassen keine Gelegenheit aus, die Aktivitäten des Bürgerforums zu diskreditieren. Jüngstes Beispiel ist der Versuch, zum Thema Radfahren seitens der Verwaltung ein eigenes „Bürgerforum“ einzurichten. Wir haben uns mit Hilfe eines Fachanwalts erfolgreich gegen diese Verletzung unseres Namens und die damit bezweckte Verwirrung der Bürger zur Wehr setzen müssen.
Ebenso konnten wir die Versuche des Bürgermeisters, Aktive unserer Vereinigung mit Strafanzeigen und Zivilklagen einzuschüchtern, vor Gericht bzw. den zuständigen Behörden bislang erfolgreich abwehren.
Eigenartig mutet auch der entschiedene Widerstand der Stadt gegen verkehrslenkende Maßnahmen auf der B224 an. Obwohl das Land die Stadt drängt, Maßnahmen zu ergreifen, und obwohl Bürger und Verbände gegen andere Städte vor Gericht erfolgreich waren, wehrt sich die Stadt entschieden gegen unsere Klage, mit der wir Tempo 50 und Nachtfahrverbote für Lkws auf der Ortsdurchfahrt der B224 einfordern. Sie verletzt damit als selbsternannter Beschützer des Schwerlastfernverkehrs in gravierender Weise ihre Verpflichtungen gegenüber ihren eigenen Bürgern; sie beschädigt unsere Lebensqualität und unsere Gesundheit.
Nicht zuletzt: Der Rat der Stadt hat beschlossen, das mit mehr als 5.000 Unterschriften erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren nicht zu einem erneuten Bürgerentscheid zuzulassen. Die Zurückweisung des Begehrens ist ein sachlich kaum begründeter, politischer Teil der Kampagne, die A52 zugunsten der IHK und des Landesministers mit allen Mitteln gegen die eigenen Bürger durchzusetzen. Der Vorstand des Bürgerforums möchte die Mitgliedder Initiatoren Dr. Schneider, Strunz und Raith gegen die Entscheidung des Stadtrates tatkräftig unterstützen. Denn Gladbeck braucht, wenn die offizielle Politik unverdrossen so weiter macht wie bislang, ein erneute Abstimmung aller Bürger zur A52.
Unsere Maßnahmen kosten nicht nur erhebliche Mühe, sondern leider auch Geld. Wir haben eine erfreuliche Entwicklung bei den Mitgliederbeiträgen und bei Spenden, die uns den Start unserer Maßnahmen ermöglicht haben. Wir bitten Sie aber zusätzlich, uns Spenden zukommen zu lassen. Ungeachtet unserer Erfolge müssen wir recht ungleiche Auseinandersetzungen gegen Institutionen führen, die nach ihrem Belieben praktisch endlos aus unseren Taschen stammende Steuergelder gegen uns einsetzen können. Es wäre schade, wenn wir in dieser Situation mittendrin die Waffen strecken müssten, weil uns die finanziellen Mittel ausgehen.
Da das Bürgerforum gemeinnützig ist, können wir steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen. Hier unsere Kontodaten:
Bürgerforum-Gladbeck e.V.
Kto. 460 7002 00 / Blz 422 600 01, Volksbank Ruhr Mitte
IBAN DE 19 4226 0001 0460 7002 00 / BIC GENODEM1GBU
(26.Nov 19) Schwelbrand Moltkehalde: Informationsabend der Stadtverwaltung am Dienstag 26.11.2019
Vor wenigen Tagen hat ein internes Gespräch bei der RAG Montan zur brennenden Moltkehalde stattgefunden. Wesentliche Inhalte und Ergebnisse (?) sind im Protokoll 12.11.19 festgehalten. Unser Eindruck: es sind noch viele Fragen offen, auf die die Betroffenen und überhaupt die Gladbecker Öffentlichkeit noch keinen belastbaren Antworten bekommen haben. Insbesondere ist die Frage offen, ob die Halde eine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellt.
Die Stadtverwaltung hat zu einem Informationsgespräch zur Moltkehalde eingeladen, zu dem auch Vertreter der Ruhrkohle Montan und der Bergaufsicht eingeladen sind. Siehe auch Artikel Gladbecker WAZ "Brennende Moltkehalde: Stadt lädt zu Infoveranstaltung".
Termin: Dienstag, 26.11.2019, 18:00 im Bildungs- und Begegnungszentrum Brauck, Roßheidestr. 40
Bitte an alle: Besuchen Sie die Veranstaltung. Mischen Sie sich ein. Machen Sie mit gezielten Fragen deutlich, dass der brennende Zustand der Halde und seine Auswirkungen für unsere Stadt und ihre Bürger nicht weiter ungeklärt bleiben kann, sondern so rasch wie möglich und endgültig gestoppt werden muss. Das Protokoll kann Ihnen dazu sicherlich einige Hinweise gebenn.
(19.Nov 19) Hinweise zu Einwendungen A52
Wehren Sie sich gegen den Ausbau der B224 zur A52 durch:
Einwendungen gegen die Planunterlagen zum Abschnitt Süd der A52 (Stadtgebiet Bottrop)
sind schriftlich zu richten entweder an:
Bezirksregierung Münster Domplatz 1–3, 48143 Münster
oder - schriftlich oder zur Niederschrift – an:
Stadt Gladbeck, Willy Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck
Die Frist für den Eingang(!) der Einwendungen bei der Bezirksregierung oder die Abgabe bei der Stadt Gladbeck ist der 11.12.2019.
Achtung: Wer sicher sein will, dass seine schriftlich erhobene Einwendung nicht zu Unrecht als verspätet bewertet oder auf dem Postweg verloren gehen kann, sollte sie per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Der Betreff lautet:
Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52
Teil 01: AK Essen-Nord – südlich dem AK Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck)
Eingangsformel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.a. Planungen erhebe ich folgende Einwendungen:
. . . . Formulieren Sie ihre Einwendung „frei Schnauze“ und argumentieren Sie warum Sie persönlich keine A52 E‑BOT wollen (z.B. Wertverlust Haus, Zufahrt wird beeinträchtigt/Umwege, wirtschaftliche Einbußen, gesundheitlich betroffen durch Lärm Abgas Staub, Beeinträchtigung ihrer Lebensweise/Freizeit/Naherholung, ihre Radwege entfallen).
. . . . Namen, Adresse, Ort, Datum nicht vergessen.
Die Planunterlagen können von der Web-Seite der Bezirksregierung heruntergeladen werden: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/planfeststellung_strasse/a52_essen_gladbeck/index.html
Wichtiger Hinweis: gegen einen späteren Planfeststellungsbeschluss können sich Betroffene nur dann zu einem bestimmten Thema gerichtlich zur Wehr setzen, wenn sie dazu jetzt!!! eine Einwendung erhoben haben.
Für weitere Hilfestellungen bei der Einlegung von Einwendungen steht Mitgliedern des Bürgerforums Herr Matthias Raith, Tel.0171-2644018 zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Bürgerforum Herrn Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gebeten, ratsuchenden Betroffenen zur Seite zu stehen. Er ist mit dem Bauvorhaben A52 und dem laufenden Planfeststellungsverfahren im Einzelnen vertraut, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.02043-9575453.
s.a. Artikel dazu hier in unserem Dokumenten-Archiv.
(11.Sept.16) Beschwerde bei der EU
Mit einer förmlichen Beschwerde an die EU-Kommission (pdf hier) und mit Schreiben an kritische Bundestagsabgeordnete wendet sich das Bürgerforum Gladbeck gegen die Verwendung des vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) als Grundlage für den Bau von Bundesfernstraßen im kommenden Jahrzehnt.
Das Bürgerforum bittet die Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten, weil das Ministerium bei der Erstellung des BVWP gegen zwingendes und in Deutschland umgesetztes EU-Recht verstoßen habe. Die Planung der A52 von Essen über Bottrop und Gladbeck nach Gelsenkirchen-Buer belege beispielhaft, dass der Bund die Regeln des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung missachtet habe. Vorhandene Alternativen zum Ausbau der B224 zur A52 seien entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet worden, sämtliche noch so detailliert begründete Stellungnahmen vieler Verbände und Bürger habe das Ministerium auch nicht ansatzweise zu einer Verbesserung seines Erstentwurfs genutzt. Mit viel PR-Begleitung habe man die Anhörung der Öffentlichkeit erkennbar nur vorgetäuscht; alle Eingaben seien offensichtlich für die ministeriellen Papierkörbe erstellt worden. In Wahrheit habe der Bund die Chance genutzt, kritische und für die Anwohner schädliche Vorhaben ohne Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente im Schnelldurchgang zu Lasten der Betroffenen festzuschreiben.
Das Bürgerforum fordert die Bundestagsabgeordneten auf, sich nicht vor den Karren von CSU-Minister Dobrindt spannen zu lassen und die Menschen der Region vor unnötigen Großvorhaben und den damit verbundenen dauerhaften Belastungen zu schützen. Sie sollten nicht zulassen, dass offensichtlich aus der Zeit gefallene Verkehrsprojekte aus dem vergangenen Jahrhundert ohne seriöse Prüfung von Details und Alternativen und gegen berechtigte Einwände in die verbindlichen Planungen des Bundes aufgenommen würden. Sie blockierten dort nur wirklich wichtige Infrastrukturmaßnahmen. Der BVWP in der vom Kabinett vorgelegten Fassung sei, wie die Ausweisung der A52 zeige, als Grundlage für die Beratungen des Bundestages zum Fernstraßenausbaugesetz nicht geeignet.
In seinen Eingaben befasst sich das Bürgerforum auch mit der Widersprüchlichkeit zwischen dem vom Bund angeblich verbindlich zugesagten 1,5 km langen Tunnel der A52 auf Gladbecker Gebiet und dem BVWP, der eine offene Verkehrsführung durch Gladbeck mit lediglich zwei Querungshilfen von zusammen 380 m Länge festschreibe. Entweder missachte der Bund in seiner offiziellen, verbindlichen Planung die getroffene Vereinbarung oder er habe die vom Gladbecker Rathaus behauptete Verpflichtung in Wahrheit nie eingegangen.
Die im BVWP als vordringlicher Bedarf ausgewiesene A52 von Essen über Bottrop und Gladbeck nach Gelsenkirchen-Buer belegt beispielhaft, dass der Bund die Regeln des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das auf europäischen Recht beruht, missachtet hat. Das BMVI hat vorhandene Alternativen zum Ausbau der B224 zur A52 entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet. Sämtliche noch so detailliert begründete Stellungnahmen vieler Verbände und Bürger hat das Ministerium auch nicht ansatzweise zu einer Verbesserung seines Erstentwurfs genutzt. Mit viel PR-Begleitung hat man die Anhörung der Öffentlichkeit erkennbar nur vorgetäuscht; alle Eingaben sind offensichtlich für die ministeriellen Papierkörbe erstellt worden. In Wahrheit hat das BMVI die Chance genutzt, kritische und für die Anwohner schädliche Vorhaben ohne Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente im Schnelldurchgang zu Lasten der Betroffenen festzuschreiben.
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